Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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tende Quittungen bei der betreffenden Bezirks-Steuereinnahme, wie bisher, im 
Monate Oktober jeden Jahres ausgezahlt. 
Weimar am 21. November 1850. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums, Wbtheilung B. 
von Watzdorf. 
III. Um jedem Zweifel zu begegnen, ist von Sr. Königlichen Hoheit, dem 
Großherzoge, die Stadt Lengsfeld ausdrücklich zum Sitz des Großherzoglichen 
Land-Rabbinates bestimmt worden, während dem Land-Rabbiner D. Heß noch zur 
Zeit und bis auf Widerruf nachgelassen ist, seine dienstlichen Geschäfte von 
Eisenach aus zu besorgen, was zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht wird. 
Weimar am 21. November 1850. 
Zweites Departement des Großherzoglich Sächßschen 
Staats-Ministeriums. 
von Wydenbrugk. 
III. Nächst den im §. 32 der Ministerial-Verordnung zur Ausführung 
des Gesetzes über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 22. Mai d. J. 
genannten Gemeindevorständen ist neuerdings auch den Gemeindevorstanden zu 
Apolda, Stadtsulza und Stadtbürgel die Befugniß zur Ausstellung von 
Pässen zu Reisen innerhalb der zum deutschen Bunde gehörigen Staaten an 
Bewohner der betreffenden Justizamts-Bezirke bis auf Weiteres ertheilt und 
diese Befugniß deo Gemeindevorstandes zu Stadtsulza zugleich auf die im Justiz- 
amts-Bezirke Dornburg gelegenen Ortschaften Lachstedt und Großheringen 
ausgedehnt worden. 
Demnächst haben die Gemeindevorstände zu Triptis, Münchenberns- 
dorf, Ruhla diesseitigen Antheils und Stadtsulia Auftrag zum Visiren 
der Pässe und Wanderbücher und der Gemeindevorstand letztern Orts überdies 
noch Austrag zur Anordnung und Uebernahme von Schub-Transporten erhalten. 
Solches wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 25. November 1850. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächßschen 
Staats-Ministeriums, 2ebtheilung B. 
von Watzdorf.
	        
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