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tende Quittungen bei der betreffenden Bezirks-Steuereinnahme, wie bisher, im
Monate Oktober jeden Jahres ausgezahlt.
Weimar am 21. November 1850.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums, Wbtheilung B.
von Watzdorf.
III. Um jedem Zweifel zu begegnen, ist von Sr. Königlichen Hoheit, dem
Großherzoge, die Stadt Lengsfeld ausdrücklich zum Sitz des Großherzoglichen
Land-Rabbinates bestimmt worden, während dem Land-Rabbiner D. Heß noch zur
Zeit und bis auf Widerruf nachgelassen ist, seine dienstlichen Geschäfte von
Eisenach aus zu besorgen, was zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht wird.
Weimar am 21. November 1850.
Zweites Departement des Großherzoglich Sächßschen
Staats-Ministeriums.
von Wydenbrugk.
III. Nächst den im §. 32 der Ministerial-Verordnung zur Ausführung
des Gesetzes über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 22. Mai d. J.
genannten Gemeindevorständen ist neuerdings auch den Gemeindevorstanden zu
Apolda, Stadtsulza und Stadtbürgel die Befugniß zur Ausstellung von
Pässen zu Reisen innerhalb der zum deutschen Bunde gehörigen Staaten an
Bewohner der betreffenden Justizamts-Bezirke bis auf Weiteres ertheilt und
diese Befugniß deo Gemeindevorstandes zu Stadtsulza zugleich auf die im Justiz-
amts-Bezirke Dornburg gelegenen Ortschaften Lachstedt und Großheringen
ausgedehnt worden.
Demnächst haben die Gemeindevorstände zu Triptis, Münchenberns-
dorf, Ruhla diesseitigen Antheils und Stadtsulia Auftrag zum Visiren
der Pässe und Wanderbücher und der Gemeindevorstand letztern Orts überdies
noch Austrag zur Anordnung und Uebernahme von Schub-Transporten erhalten.
Solches wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 25. November 1850.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächßschen
Staats-Ministeriums, 2ebtheilung B.
von Watzdorf.