Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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Urkundlich haben Wir diese Verordnung höchsteigenhändig vollzogen, auch 
mit Unserm Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 18. November 1850. 
2 Carl Friedrich. 
von Watzdorf. von Wydenbrugk. G. Thon. 
Verordnung 
über den Strafgelderbezug in Polizei- 
Strafsachen und über das Verfahren bei 
Zuwiderhandlungen gegen das Straßen- 
und Eisenbahn-Polizei-Reglement.