692
Urkundlich haben Wir diese Verordnung höchsteigenhändig vollzogen, auch
mit Unserm Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben Weimar am 18. November 1850.
2 Carl Friedrich.
von Watzdorf. von Wydenbrugk. G. Thon.
Verordnung
über den Strafgelderbezug in Polizei-
Strafsachen und über das Verfahren bei
Zuwiderhandlungen gegen das Straßen-
und Eisenbahn-Polizei-Reglement.