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Die Ablösungssumme besteht in dem einfachen Betrage der Vergütung, welche
tarmäßig für die abgelöste Leistung zu verlangen gewesen wäre.
Der Großherzoglichen Staatsregierung bleibt vorbehalten, diesen Abls-
sungsbetrag zu erhöhen.
g. 18.
In jeder Gemeinde ist über das nach 8.8. 10, 11 und 12 in Betracht
kommende Spannvieh eine Spannrtolle unter Anwendung des im 8. 8 vorge-
schriebenen Verfahrens aufzustellen. Nach diesen Spannrollen werden die Aus-
schreibungen, wie es das Bedürfniß erfordert, von der Verwaltungsbehörde
bewirkt. "
Die durch die Spannrollen des Bezirkes gebildete Reihenfolge kann, so oft
es nach Ermessen der betreffenden Staatsbeamten, oder in deren Abwesenheit
der Gemeindevorstände, nach Maßgabe des Bedürfnissis zweckmäßig ist, unter-
brochen werden.
. 14.
Die Stellung der Boten in Militcr-Angelegenheiten und der Handarbeiter
z. B. zu Festungs= und Schanz-Arbeiten erfolgt nach den rücksichtlich solcher
Leistungen für die Gemeinden überhaupt gesetzlich oder observanzmäßig beste-
benden Normen.
Ueber die hiernach zur Verfügung stehende Mannschaft in jeder Gemeinde
ist von den zur Ausschreibung der Leistungen berufenen Behörden, behufs mög-
lichst gleicher Vertheilung derselben, eine Uebersicht zu führen.
. 15.
Die Beschaffung und Leistung dessen, was die Truppen zu ihrer Erhal-
tung und für ihre militärischen Zwecke bedürfen, liegt den betroffenen Gemein-
den ob, welche sich hierbei gegenseitig zu unterstützen verpflichtet sind.
Die dießfallsigen Anordnungen, bezüglich Requisitionen erfolgen in der Re-
gel durch die dazu berufenen Staatsbehörden, in dringenden Fällen aber un-
mittelbar durch die Gemeindevorstände.
16.
Welche Gemeinden im einzelnen Falle die durch den Durchmarsch oder
Aufenthalt der Truppen erforderlich werdenden Leistungen zu übernehmen haben,
wird lediglich durch die Staatsbehörden bestimmt.
. 127.
Da, wo die Kraͤfte der Gemeinden zur Beschaffung der Beduͤrfnisse der
Truppen nicht, oder wenigstenö auf die Dauer nicht auöreichen, haben die
Staatsbehörden auf die Ermöglichung der Beschaffung Bedacht zu nehmen.