Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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richtliche Beschlagnahme der Auswanderungs-Legitimationen bei dem Großher— 
zoglichen Bezirks-Direktor zu stellen. 
Sollte ein Orts-Steuereinnehmer oder ein Großherzoglicher Obereinneb- 
mer (Rechnungsamtmann, Amts-, Bezirks= oder Kreis-Steuereinnehmer) vor- 
stehender Anordnung nachzukommen unterlassen, und dadurch die anfällig gewor- 
denen Steuern eines Ausgewanderten nicht mehr beigebracht werden können: so 
hat der säumige Beamte für diese Steuern selbst einzustehen und dieselben aus 
eigenen Mitteln an die Staatskasse abzuführen. 
Wegen Mittheilung der amtlichen Nachrichtsblätter an die Steuereinneh- 
mer durch die Gemeindevorstände wird auf die Ministerial-Bekanntmachung 
vom 9. Februar d. J. (Nr. 6 des Reg. Blattes) Bezug genommen. 
Weimar am 13. Dezember 1851. 
Orittes Departement des Großherzoglich Gächfischen 
Staats--Ministeriums. 
Thon. 
III. Von dem unterzeichneten Ministerium sind die Geschäfte der Ein- 
kommensteuer-Lokal-Kommission im Amtebezirke Kaltennordheim, welche zeither 
dem dortigen Großherzoglichen Justiz-Amte oblagen, vom 1. Januar k. J. an, 
bis dahin, wo die Errichtung eines vollständigen Rechnungsamtes in Kalten- 
nordheim Statt finden wird, dem Großherzoglichen Rentamte daselbst einstweilen 
provisorisch übertragen worden, was hiermit zur Kenntniß des betheiligten Publi- 
kums gebracht wird. 
Weimar am 17. Dezember 1851. 
Drittes Departement des Großherzoglich Gächfischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
IV. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben der Braugenossen- 
schaft zu Berka an der Ilm, auf deren Nachsuchen, die Rechte einer morali- 
schen Person bis auf Widerruf zu verleihen geruhet, was andurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 20. Dezember 1851. 
Erstes Departement des Großbherzoglich Sächfischen 
Staats-WMinisteriums, Tbtheilung B. 
von Watzdorf.
	        
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