Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

Uegierungs-PBlatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eifenach. 
Nummer 29. Weimar. 5. Juli 1854. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2C. WK. 
verordnen hierdurch mit im Voraus ertheilter Zustimmung des getreuen Land- 
tages zur Ausführung einer unter den Regierungen der zum Zollvereine gehö- 
renden Staaten deshalb erfolgten Uebereinkunft wegen Erhöhung des Eingangs- 
zolles für Hefe, wie folgt: 
Vom 1. August d. J. ab wird der Eingangszoll für Hefe aller Art, mit 
Ausnahme der Bier= und Wein-Hefe, von 8 Thalern auf den Satz von 11 Thalern 
für den Zentner erhöhet. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben Wilhelmsthal am 21. Juni 1854. 
1 Carl Alexander. 
G. Thon. 
  
Gesetz, 
die Erhöhung des Eingangszolles für Hefe betreffend. 
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