I. Europa. 268 15. Lübeck.
Es werden gewählt . . 2. 2 22 2 2 2 Er rn 15 Vertreter.
Abteilung IV. Sie umfaßt alle übrigen wahlberechtigten Bürger.
Es werden gewählt . 2.2. 22 2 Er Er rer. 3 Vertreter.
Die Bestimmung des Art. 20 Abs. 2 findet bei Feststellung der Zugehörigkeit
der Wähler zu den Abteilungen I und III entsprechende Anwendung.
Art. 231. Die Wahl der Vertreter in Abteilung I und II wird in folgenden Wahlbezirken
vorgenommen:
1. Jakobi-Quartier und Vorstadt St. Gertrud.
Es werden gewählt in Abteilung I... ...... 22 Vertreter.
Es werden gewählt in Abteilung II ........ 3 Vertreter.
2. Marien-Magdalenen- Quartier und der nordöstliche Teil der Vorstadt
St. Lorenz.
Es werden gewählt in Abteilung IT... . 2. ... 23 Vertreter.
Es werden gewählt in Abteilung II ........ 3 Vertreter.
3. Marien- Quartier und der südwestliche Teil der Vorstadt St. Lorenz.
Es werden gewählt in Abteilung I... ...... 23 Vertreter.
Es werden gewählt in Abteilung II ........ 3 Vertreter.
Die Grenzlinie zwischen dem nordöstlichen und dem südwestlichen Teile der
Vorstadt St. Lorenz verläuft in der Mitte der Fackenburger Allee.
4. Johannis- Quartier und Vorstadt St. Jürgen.
Es werden gewählt in Abteilung I... ...... 22 Vertreter.
Es werden gewählt in Abteilung I ........ 3 Vertreter.
Die Wahl der Vertreter in Abteilung III wird in folgenden Wahlbezirken vorgenonmen:
5. Städtchen Travemünde.
Es werden gewählt .. 2.22. 2 0 2 2 ne 2er. 2 Vertreter.
6. Travemünder Landbezirk (die Gemeinden Brodten, Gneversdorf, Teutendorf,
Rönnau, Ivendorf, Pöppendorf, Dummersdorf, Kücknitz, Herrenwyk und
Siems).
Es werden gewählt . . 2.2. 22 2 2 er Er rer. 2 Vertreter.
7. Burgtor-Landbezirk (die Gemeinden Gothmund, Israelsdorf, Schlutup,
Wesloe, Schattin und Utecht).
Es werden gewählt . . 2. 2 2 2: 2 2 2 2 er rennen. 3 Vertreter.
8. Holstentor-Landbezirk (die Gemeinden Vorwerk, Krempelsdorf, Schönböcken,
Curau, Dissau, Malkendorf und Krumbeck).
Es werden gewählt . 2.2.2.2: 2 Er Er ren. 2 Vertreter.
9. Mühlentor-Landbezirk (die Gemeinden Strecknitz, Wulfsdorf, Vorrade,
Blankensee, Beidendorf, Crummesse, Cronsforde, Niederbüssau, Oberbüssau, Genin,
Moisling, Niendorf, Reecke und Moorgarten).
Es werden gewählt . . 2.2.2 2 2 2 2 00 2 ren. 3 Vertreter.
! Vgl. Anmerkung 1 Artikel 21.