Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

 

esetz  und  LW

für  das

Königreich  Bayern.

Nr.  8.

München,  den  14.  Februar  1905.

Inhalt:

Bekanntmachung  vom  4.  Februar  1905,  den  Staatsvertrag  über  neue  Eisenbahnverbindungen  zwischen  Bayern
und  Osterreich  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  10.  Februar  1905,  die  gemeinschaftlichen  Hinterlegungsstellen
  in  Kirchheimbolanden,  Kusel,  Homburg  und  Pirmasens  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  10.  Februar
  1905,  das  Hinterlegungswesen  in  Rosenheim  betreffend.  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme
  fremder  Dekorationen.  —  Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des  Königreiches.

 

 

 

Nr.  2474.

Bekanntmachung,  den  Staatsvertrag  über  neue  Eisenbahnverbindungen  zwischen  Bayern  und
Osterreich  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses  und  des  Äußern.
fi.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Nachstehend  wird  der  zwischen  dem  Königreiche  Bayern  und  der  österreichisch-ungarischen
Monarchie  am  22.  November  1904  ahbgeschlossene  Staatsvertrag,  betreffend  mehrere  Eisenbahnanschlüsse
  an  der  beiderseitigen  Grenze,  mit  dem  Beifügen  bekannt  gegeben,  daß  die
Auswechslung  der  Ratifikationsurkunden  nach  beiderseitiger  Allerhöchster  Genehmigung  am
31.  Januar  1905  stattgefunden  hat.

München,  den  4.  Februar  1905.

Frhr.  u.  Dodewils.  v.  Franendorfer.
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