esetz und LW
für das
Königreich Bayern.
Nr. 8.
München, den 14. Februar 1905.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 4. Februar 1905, den Staatsvertrag über neue Eisenbahnverbindungen zwischen Bayern
und Osterreich betreffend. — Bekanntmachung vom 10. Februar 1905, die gemeinschaftlichen Hinterlegungsstellen
in Kirchheimbolanden, Kusel, Homburg und Pirmasens betreffend. — Bekanntmachung vom 10. Februar
1905, das Hinterlegungswesen in Rosenheim betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme
fremder Dekorationen. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches.
Nr. 2474.
Bekanntmachung, den Staatsvertrag über neue Eisenbahnverbindungen zwischen Bayern und
Osterreich betreffend.
fl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern.
fi. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Nachstehend wird der zwischen dem Königreiche Bayern und der österreichisch-ungarischen
Monarchie am 22. November 1904 ahbgeschlossene Staatsvertrag, betreffend mehrere Eisenbahnanschlüsse
an der beiderseitigen Grenze, mit dem Beifügen bekannt gegeben, daß die
Auswechslung der Ratifikationsurkunden nach beiderseitiger Allerhöchster Genehmigung am
31. Januar 1905 stattgefunden hat.
München, den 4. Februar 1905.
Frhr. u. Dodewils. v. Franendorfer.
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