Kegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen= Weimar-Eifenach.
Nummer 27. Weimar. 13. November 1856.
Ministerial-Bekanntmachung.
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzoges, wird der
unter'm 3. Mai d. J. zwischen Bevollmächtigten der Großherzoglich Sächsischen,
der Königlich Sächsischen, der Herzoglich Sachsen-Altenburgschen und der Fürst-
lich Reuß-Plauenschen Staatsregierung j. L. abgeschlossene, allerseits ratificirte
Vertrag über die Ausführung einer Telegraphen-Verbindung von Weimar über
Jena, Roda und Gera nach Altenburg hierdurch zur Nachricht und Nachach-
tung mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Betriebs-
eröffnung in der Kürze erfolgen und die diesfallsige Bekanntmachung von der
Königlich Sächsischen Telegraphen-Direktion erlassen werden wird. Indem das
unterzeichnete Staats-Ministerium daran erinnert, daß die zum Schutze der
Telegraphen-Anstalten erlassenen Gesetze und Verordnungen auch auf die oben
bezeichnete Linie Anwendung finden, fügt dasselbe hinzu, daß die Entscheidung
der auf Grund des Artikel 12 des Vertrages bei den Stationen Weimar und
Jena etwa vorkommenden Reklamationen bis auf Weiteres bei der erstgenannten
Station dem Großherzoglichen Direktor des I. Verwaltungsbezirkes zu Weimar,
bei der letztgenannten Station dem ersten Bürgermeister zu Jena übertragen
worden ist.
Weimar am 1. November 1856.
Großherzoglich Sächfisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
G. Thon.
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