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Ministerial-Vekanntmachungen.
I. An die Stelle des bisherigen Steueramtes zu Rinteln im Kurfür-
stenthume Hessen wird vom 15. d. M. an ein Haupt-Steueramt mit unbe-
schränkter Niederlagebefugniß treten.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 8. September 1854 (S.
333 des Regierungs-Blattes) wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar am 6. Juni 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
II. Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 6. Juli 1854
und 29. Juli 1855 bringen wir hierdurch zur Kenntniß der betheiligten Be-
hörden und des Publikums, daß in Folge einer veränderten Geschäftseinrich-
tung die Führung der Gegenbücher über die Einnahmen der Großherzoglichen
Haupt-Staatskasse, ingleichen der mit derselben verbundenen Kassen über das
landschaftliche und Kammer-Stammvermögen und über die Einnahmen wegen
Betheiligung des Grofberfoglichen Staats-Fiskus an dem Baue und Betriebe
der Werra-Eisenbahn, vom 1. Juli d. J. ab dem Großherzoglichen Assisten-
ten bei der Buchhalterei der d- Haupt-Staatskasse, Premfßler,
übertragen worden ist und derselbe in Behinderungsfällen durch den Großher=
zoglichen Registrator Kannewurf vertreten werden wird.
Dabei machen wir wiederholt darauf aufmerksam, daß jede Quittung über
an die Haupt-Staatskasse eingezahlte Gelder nur dann als gültig angesehen
werden kann, wenn sie außer der Unterschrift des Rendanten auch die des Ge-
genbuchführers mit Angabe des Blattes, auf welchem die Zahlung im Gegen-
buche eingetragen ist, enthält.
Weimar am 9. Juni 1857.
Großberzoglich Saächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
G. Tbon.
Druck der Hof-Buchdruckerei.