Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Ministerial-Vekanntmachungen. 
I. An die Stelle des bisherigen Steueramtes zu Rinteln im Kurfür- 
stenthume Hessen wird vom 15. d. M. an ein Haupt-Steueramt mit unbe- 
schränkter Niederlagebefugniß treten. 
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 8. September 1854 (S. 
333 des Regierungs-Blattes) wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 6. Juni 1857. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
II. Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 6. Juli 1854 
und 29. Juli 1855 bringen wir hierdurch zur Kenntniß der betheiligten Be- 
hörden und des Publikums, daß in Folge einer veränderten Geschäftseinrich- 
tung die Führung der Gegenbücher über die Einnahmen der Großherzoglichen 
Haupt-Staatskasse, ingleichen der mit derselben verbundenen Kassen über das 
landschaftliche und Kammer-Stammvermögen und über die Einnahmen wegen 
Betheiligung des Grofberfoglichen Staats-Fiskus an dem Baue und Betriebe 
der Werra-Eisenbahn, vom 1. Juli d. J. ab dem Großherzoglichen Assisten- 
ten bei der Buchhalterei der d- Haupt-Staatskasse, Premfßler, 
übertragen worden ist und derselbe in Behinderungsfällen durch den Großher= 
zoglichen Registrator Kannewurf vertreten werden wird. 
Dabei machen wir wiederholt darauf aufmerksam, daß jede Quittung über 
an die Haupt-Staatskasse eingezahlte Gelder nur dann als gültig angesehen 
werden kann, wenn sie außer der Unterschrift des Rendanten auch die des Ge- 
genbuchführers mit Angabe des Blattes, auf welchem die Zahlung im Gegen- 
buche eingetragen ist, enthält. 
Weimar am 9. Juni 1857. 
Großberzoglich Saächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
G. Tbon. 
Druck der Hof-Buchdruckerei.
	        
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