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Ministerial-Vekanntmachungen.
I. Um den Inhabern Großherzoglich Sächsischer au porteur Obligationen
die Erhebung der fälligen Zinsen thunlichst zu erleichtern, haben wir, außer
der Großherzoglichen Staatsschulden-Tilgungskasse allhier und den Großherzog=
lichen Rechnungsämtern zu Allstedt, Eisenach, Jena, Ilmenau und Neu-
stadt a,O., welche bisher schon zur Einlösung der fälligen Koupons beauftragt
waren, auch die sämmtlichen übrigen Großherzoglichen Rechnungsämter vom
heutigen Tage ab und bis auf Weiteres dazu ermächtigt, soweit der jewei-
lige Kassenbestand bei denselben dazu ausreicht, wovon wir die Betheiligten
hiermit in Kenntniß setzen.
Weimar am 13. Juni 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
II. Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, haben auf vorgängigen
unterthänigsten Vortrag in Höchstihrem Gesammt-Ministerium dem Techniker
Friedrich Georg Wieck zu Leipzig, für S. Jägermayer zu Wien, auf dies-
fallsiges Nachsuchen unter dem heutigen Tage ein Erfindungs-Patent für die
Dauer von fünf Jahren für den ganzen Umfang des Großherzogthumes, auf
eine Art von Seifenwäsche und Seifenbädern für Wolle und Zeuge
nach Maßgabe der bei dem Ministerial-Departement des Innern niedergelegten
Beschreibung, unter allen Bedingungen und mit allen Wirkungen, welche in
der Ministerial-Bekanntmachung vom 3. März 1843 — Regierungs-Blatt
vom Jahre 1843 S. 13 bis 16 — angegeben sind, zu ertheilen gnädigst
geruhet.
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden ist, wird Solches andurch zur öffentlichen Kunde gebracht.
Weimar am 22. Juni 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef
J. von Helldorff.
Druck der Hof- Buchdruckeren.