Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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von welchen in der Regel die jedesmalige erste Altersklasse den im Jahre ihrer 
eintretenden Dienstpflichtigkeit erforderlichen Rekruten-Bedarf zu stellen hat. 
8. 7. 
Sämmtliche Altersklassen sind im Allgemeinen zu jeder Art von Militär- 
Dienst im Inlande und Auslande, in Kriegszeiten sowie in Friedenszeiten ver- 
bunden. Insbesondere und vorbehältlich der erwähnten allgemeinen Dienstpflicht 
wird bestimmt: 
I. Die aktive Truppe des Großherzoglichen Bundes-Kontingents be- 
steht aus den Militär-Pflichtigen der vier ersten Altersklassen, welche 
nach der Ordnung' des Looses, sowie aus denjenigen Militärpflichtigen, 
welche wegen ungehorsamen Ausbleibens in dem Musterungs= und Ver- 
loosungs-Termine ohne Laoos zum Militär-Dienste eingestellt werden 
G. 22). 
II. Die Kriegs-Reserve besteht aus den Militär-Pflichtigen der beiden 
letzten Altersklassen, welche in ver aktiven Truppe ausgedient haben, 
und aus denjenigen Ungehorsamen, welche mit diesen beiden Alters- 
klassen nachdienen müssen. Die Versetzung zur Kriegs-Reserve erfolgt 
jedoch für die betreffenden Dienstpflichtigen in der Regel erst, nachdem 
die Rekruten des jüngsten Jahrganges genügend ausgebildet sind. 
Die Kriegs-Reserve ist in der Regel vom Garnison-Dienste und von je- 
dem anderen Dienste im Innern frei; auch wird der Kriegsdienst nur im 
Nothfalle von ihr gefordert. Rückt indeß die aktive Truppe in das Feld, so 
versieht die Kriegs-Reserve den Garnison-Dienst und überhaupt den innern 
Dienst, zu welchem dieselbe auch außer diesem Falle bei eintretendem besonde- 
ren Bedürfnisse einberufen werden kann. Wird im Felde selbst oder sonst ein 
angenblicklicher Ersatz an der aktiven Truppe oder eine Vermehrung und Un- 
terstützung derselben mit schon geübten Soldaten erfordert, so ist die Kriegs- 
Reserve dazu bestimmt. 
III. Die Dienst-Reserve besteht aus allen Militär-Pflichtigen der vier 
ersten Altersklassen, welche zum aktiven Dienste nicht eingestellt wor- 
den sind. 
Diese Abtheilung liefert regelmäßig die Ersatzmannschaft für die aktive 
Truppe und dient, sobald das Militär mobil gemacht wird, sowohl zur Ergän- 
zung des Bundes-Kontingents an Nichtstreitenden, als zum Ersatze des bei 
selbigem im Kriege entstandenen Mannschaftsverlustes.
	        
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