Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

Uegierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen- Weimar-Eisenach. 
Nummer 2 21. J Weimar. 10. Juli 1857. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar -Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
haben zur Vereinfachung des gerichtlichen Verfahrens in bürgerlichen Rechts- 
streitigkeiten und zur Abschneidung einiger in demselben vorkommenden Erschwe- 
rungen im Anschlusse an die Gesetze vom 12. April 1833 und vom 4. März 
1842 unter verfassungsmäßiger Zustimmung des getreuen Landtages zu ver- 
ordnen beschlossen und verordnen hierdurch, wie folgt: 
  
Erweiterung der nach den Formen des Gesetzes über minderwich- 
tige Rechtsangelegenheiten zu verhandelnden Klagsachen. 
S. 1. 
Nach den Formen des Prozesses über minderwichtige Rechtssachen (Gesetz 
vom 31. Mai 1817 verglichen mit dem Gesetze vom 15. März 1850) sollen 
neben den Prozeß-Sachen über einen Streitgegenstand von weniger als Ein 
Hundert Thalern Werth und neben denjenigen Rechtssachen, deren Verhand- 
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