Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Ueber einen und denselben Thatumstand dürfen von dem Beweisführer 
und bezüglich Gegenbeweisführer höchstens drei Sachverständige vorgeschlagen 
werden. — Werden gleichwohl mehre benannt, so erfolgt dessen ungeachtet 
doch nur die Vernehmung der drei zuerst genannten. 
Aktenu-Versendung. 
*-*-*—-* 
Die Einholung eines Erkenntnisses von einer auswärtigen Spruchbehörde 
findet nur unter Zustimmung aller bei dem Prozesse Betheiligten Statt. 
Der Antrag auf Akten-Versendung ist im Laufe der regelmäßigen Ver- 
handlungen in der betreffenden Instanz und bei Anberaumung von Audienz- 
Terminen (§.E. 12, 16) jedenfalls vor denselben anzubringen. Außerdem findet 
derselbe keine Berücksichtigung. 
Wenn etwas Anderes unter den Parteien nicht vereinbart ist, so steht 
einer jeden, ohne daß es deshalb einer besonderen Rechtfertigung bedarf, ein 
Widerspruchsrecht gegen drei von ihr zu bezeichnende Spruchbehörden zu. Die 
Erklärung hierüber ist sofort mit dem Antrage auf Akten-Versendung von den 
Antragstellern bei Verlust des Rechts zu bewirken. 
Auch ist von den Antragstellern ein nach dem Ermessen des Gerichtes zu 
bestimmender Vorschuß für die Kosten des auswärtigen Erkenntnisses zu bestel- 
len und es befreit hiervon auch das Armenrecht nicht. Wird der Vorschuß 
nicht innerhalb der von dem Gerichte auf vierzehen Tage bis vier Wochen zu 
setzenden Frist bestellt, so ist der Antrag auf Akten-Versendung nicht weiter 
in Betracht zu ziehen. 
Das im Artikel 12 der deutschen Bundes-Akte gewährleistete Recht des ein- 
seitigen Antrages auf Akten-Versendung in der Oberappellations-Instanz wird 
durch Vorstehendes nicht beschränkt. 
Verfahren bei Einwendung von Rechtsmiitteln. 
8. 153. 
Bei der Einwendung eines jeden Rechtsmittels sind diejenigen Punkte des 
Erkenntnisses, wodurch sich die betreffende Partei beschwert glaubt, ausdrücklich
	        
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