Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. In Folge der Ausführung des mit der freien Hansestadt Bremen 
unter dem 26. Januar v. J. wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrs- 
verhältnisse abgeschlossenen Vertrages sind von der Kurfürstlich Hessischen Re- 
gierung 
das Haupt-Zollamt zu Carlshafen in ein Haupt-Steueramt mit 
unbeschränktem Niederlagerechte und das Haupt-Zollamt zu Rinteln 
in ein Steueramt mit beschränkter Niederlage verwandelt, ferner 
die Neben-Zollämter I. Klasse zu Veckerhagen und zu Olden- 
dorff aufgehoben worden. 
Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854 
(S. 333 des Regierungs-Blattes vom Jahre 1854) wird dieses hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 14. Januar 1857. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
II. Die Königlich Bayersche Staatsregierung hat sich veranlaßt gesehen, 
dem Neben-Zollamte I. Klasse zu Griesen im Haupt-Amtsbezirke Mitten- 
wald wegen der Zunahme des Verkehres bei demselben die unbeschränkte Befug- 
niß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I. zu ertheilen. 
Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854 
(S. 333 des Regierungs-Blattes von jenem Jahre) wird dieses hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 15. Januar 1857. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
III. Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, auf Ansuchen 
des Friedrich Gottwald Spangenberg zu Trachenberge bei Dresden, früher 
zu Lindenau bei Leipzig, gnädigst zu genehmigen geruht haben, daß die dem 
letzteren zum Nachweise der bleibenden Ausführung und Anwendung des von 
ihm erfundenen, auf fünf Jahre patentirten Kaffee-Brenn-Apparates und einer
	        
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