9) fuͤr jeden mittelst der Eisenscheibe abgezogenen Grubenwinkel 5 Sgr
10) für jeden dergleichen Tagewinkel... 3 Sgpr.
11) für jeden Grubenwinkel, welcher unter Anwendung des Braunsdorf-
schen Instrumentes abgenommen wirrd. 6 Sar. 6 f.
12) für jeden dergleichen Tagewinkel. ........4 Sgr.
B. Bei Nivellir-Arbeiten:
wobei dem Markscheider, wenn die Arbeit nicht mit dem Gradbogen aus-
zuführen ist — welches Falles nach dem Satze Nr. 3 liquidirt wird —,
die erforderlichen Nivellir-Instrumente zu überantworten sind, passiren,
mit Einschluß des zur Sicherstellung der erlangten Resultate erforderlichen
Rückwärts-Nivellirens:
13) (a) bei sehr günstigem Terrain, d. h. festem, nicht moorigem Boden
und freier, übersehbarer Fläche und wenn nur eine Schlußanzeige
des Resultates, mithin ohne Grund= und Profi. Riß, zu liefern ist,
fuͤr je zehn Lachter Länge . .. . 1 Sgr. 6 Pf.
14) (b.) bei ungünstigem Terrain, z. B. in Waldungen, in sehr bergi—
gen Gegenden, felsigen Bergesabhängen, Moorboden und wenn eben-
falls nur eine Anzeige des Nesultates einzureichen in, ar je zehn
Lachter Läange Sgr. 6 Pfc.
15) hierüber für Anfertigung eines Grund— und Prol-= " zum Ni-
vellement,
im Falle unter 13 (a.)
auf je zehn Lachter .1 S[rgr. 3 Pfo.
im Falle unter 14 (b.)
auf je zehn Lachter I Scpr. 6 Pf.
Anmerkung. Der Riß ist, wie gewöhnlich, in zwei Eremplaren einzu-
reichen.
Hierüber passiren:
C.
16) kür die im Vorstehenden nicht speziell aufgeführten Geschäfte z. B.
die Theilnahme an Terminen, bei Versteinungen, bei Regulirung von
Grubenfeldern, für die Revision von Betriebslehren, spezielle Auf-
nahme oder Kopirung von Tage-Situation, Fertigung flacher Risse