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IV. Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom
1. Januar d. J. an auch die Führung des Katasters von Naschhausen
dem Großherzoglichen Rechnungsamte Dornburg überwiesen worden ist.
Weimar am 30. Januar 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
V. Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom
1. Januar d. J. an auch die Führung des Katasters von Kleinkröbitz
dem Großherzoglichen Rechnungsamte Jena überwiesen worden ist.
Weimar am 30. Jannar 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
VI. Der in Creuzburg von den Holzflößen auf der Werra zur Groß-
herzoglichen Staatskasse zu entrichtende fiskalische Wasserzoll wird vom 1. Ja-
nuar d. J. an nicht mehr von dem Großherzoglichen Rechnungsamte zu Creuz=
burg, sondern von dem Großherzoglichen Chausseegelder-Einnehmer Friedrich
Jakob Köhler daselbst, welchem die Einnahme dieses Jolles übertragen worden
ist, erhoben.
Von dem unterzeichneten Ministerial-Departement wird solches hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 31. Januar 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Druck der Hof. Buck druckerct.