Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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1) nach Ablauf der vier Monate, während welcher jeder Auditor nach be- 
standener zweiter Prüfung bei dem Appellations-Gerichte zu beschäftigen 
ist, wird das letztere das betreffende Kreisgericht von der erfolgten Ent- 
lassung des Auditors benachrichtigen; 
2) der entlassene Auditor hat sich bei dem Kreisgerichte anzumelden, wel- 
chem derselbe zugewiesen ist, und es bleibt diesem Kreisgerichte die Ver- 
mittelung wegen der weiteren Beschäftigung desselben bei einer Verwal- 
tungsbehörde und bis dahin, wo über diese Beschäftigung Bestimmung 
getroffen worden ist, die einstweilige Verwendung desselben in seinem 
Bereiche überlassen. 
Eisenach am 3. November 1857. 
Großherzoglich Süächsisches Appellations-Gericht. 
von Mandelsloh. 
III. Mit Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird 
vom 20. dieses Monats an zunächst auf die Dauer eines Jahres ein zweiter 
Fahr-Postkurs zwischen Neustadt a./O. und Apolda hergestellt, welcher nach- 
stehenden Gang einhalten soll: 
1) aus Neustadt a./O. täglich um 6 ½ Uhr früh, bezüglich nach Ankunft 
der ersten Gera-Coburger Post; 
in Apolda um 12 Uhr 35 Minuten Mittags, zum Anschlusse an Zug 
IV und X der Thüringer Eisenbahn; 
2) aus Apolda um 11¼ Uhr Vormittags, bezüglich nach Ankunft des 
Zuges III der Thüringer Eisenbahn; 
in Neustadt ua.O. um 6 Uhr Abends, zum Auschlusse an die zweite 
Gera-Coburger und die erste Coburg-Geraer Post. 
Das Personen-Geld beträgt, wie bei der Schleiz-Apoldaer Post, 6 Sgr. 
für die Meile. 
MWeimar am 6. November 1857. 
Großherzoglich Söchsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
  
Druuck der Hof-Buchdruckerei in Weimar.
	        
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