Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

Uegierungs- Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen--Weimar-Eifenach. 
— — — —— 
Nummer 6. Weimar. 19. Februar 1857. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
In Folge der Ausführung des zwischen den Zollvereinsstaaten und der 
freien Hansestadt Bremen am 26. Jannar v. J. atgeschlossenen Vertrages 
wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverbältmsse sind seit dem 1. Ja- 
nuar d. J. von der Königlich Hannoverschen Regierung 
das bisherige Zollamt am Bahnhofe zu Bremen, 
das Nebenzollamt 1 zu Lilienthal 
aufgehoben worden; hiernächst aber auch in dem Bestande und in den Befug- 
nissen der dortseitigen Zoll- und Steuer-Aemter die in dem nachstehenden Ver- 
zeichnisse bemerkten weiteren Aenderungen eingetreten. 
Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 
1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes von jenem Jahre) wird dieß hier- 
mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 27. Januar 1857. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.