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Verzeichniß
derjenigen Königlich Hannoverschen Zoll- und Steuer- Aemter, welche für die Verwaltung der
Zölle und indirekten Steuern in Folge des zwischen den Zollverelnsstaaten und der freien Hanse-
stadt Bremen unter dem 26. Januar 1856 geschlossenen Vertrages vom 1. Januar 1857 an neu
errichtet oder deren Befugnisse verändert find.
Im
Hauptamts- Jollämter. Jollstraßen. Befugnisse. Bemerkungen.
Bezirke.
A. Neu errichtete Aemter.
— Fremen, I. Für den Verkebr auf der Eisenbahn
vereinsländisches und der Oberweser ist das Haupt-
Haupt-Zollamt, Zollamt als Grenzeingangs uno
mit demnächst zu
eröffnender Nie-
nisse des Zollver
eines und in dem-
selben verzollte
fremde Waaren,
sowie mit besonde-
ren Abfertigungs
stellen
a. an der Ober-
weser,
b. für die Post
güter.
derlage für Erzeug-
Ausgangs-Amt des Zollvereines in
der Weise anzusehen, daß dasselbe
nur ermächtigt ist
1) zur Ausfertigung und Erledigung Zu I. U. Im freien Verkehre
von Begleitscheinen I und Urber.
gangsscheinen, sowie (jedoch lediglich
für den Verkehr auf der Eisenbahn)
zur Abfertigung auf Ladungsver-
zeichnisse und Ansagezertel, ferner
zur Aussertigung von Begleitschei-
nen II,, dann zur Ausfertigung und
Erledigung von Deklaratlons-Schei-
nen;
2) zur Erhebung des Eingangszolles:
a. von Effekten der Eisendahn- und
Dampfschifffabrts. Passagiere, rück.
sichtlich der Effekten der Dampf.
schifffahrts-Possagiere aber nur
bis zum Bekrage von fünf Tbirn
für die Effekten eines Passagiers;
b. für alle Gürer, welche mit kelnem
böderen Eingangszolle als ½ Thlr.
für den Zentner belegt stud;
3) zur Erhebung des Durchgangsgolles;
4) zur Ablassung jollfreier Gegenstände
in den freien Verkehr;
befindliche Güter, welchr
aus dem Zollvereinsge-
biete über Bremen nach
dem Zollvereinsgebiete
versendet oder in der Zoll-
vereins - Niederlage zu
Bremen gelagert werden
sollen, müssen mit Dekla-
rations- Scheinen verse-
ben unter Verschluß zu
Bremen ankommen.