Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

18 
Verzeichniß 
derjenigen Königlich Hannoverschen Zoll- und Steuer- Aemter, welche für die Verwaltung der 
Zölle und indirekten Steuern in Folge des zwischen den Zollverelnsstaaten und der freien Hanse- 
stadt Bremen unter dem 26. Januar 1856 geschlossenen Vertrages vom 1. Januar 1857 an neu 
errichtet oder deren Befugnisse verändert find. 
  
  
  
Im 
Hauptamts- Jollämter. Jollstraßen. Befugnisse. Bemerkungen. 
Bezirke. 
A. Neu errichtete Aemter. 
— Fremen, I. Für den Verkebr auf der Eisenbahn 
vereinsländisches und der Oberweser ist das Haupt- 
Haupt-Zollamt, Zollamt als Grenzeingangs uno 
mit demnächst zu 
eröffnender Nie- 
nisse des Zollver 
eines und in dem- 
selben verzollte 
fremde Waaren, 
sowie mit besonde- 
ren Abfertigungs 
stellen 
a. an der Ober- 
weser, 
b. für die Post 
güter. 
  
derlage für Erzeug- 
  
Ausgangs-Amt des Zollvereines in 
der Weise anzusehen, daß dasselbe 
nur ermächtigt ist 
1) zur Ausfertigung und Erledigung Zu I. U. Im freien Verkehre 
von Begleitscheinen I und Urber. 
gangsscheinen, sowie (jedoch lediglich 
für den Verkehr auf der Eisenbahn) 
zur Abfertigung auf Ladungsver- 
zeichnisse und Ansagezertel, ferner 
zur Aussertigung von Begleitschei- 
nen II,, dann zur Ausfertigung und 
Erledigung von Deklaratlons-Schei- 
nen; 
2) zur Erhebung des Eingangszolles: 
a. von Effekten der Eisendahn- und 
Dampfschifffabrts. Passagiere, rück. 
sichtlich der Effekten der Dampf. 
schifffahrts-Possagiere aber nur 
bis zum Bekrage von fünf Tbirn 
für die Effekten eines Passagiers; 
b. für alle Gürer, welche mit kelnem 
böderen Eingangszolle als ½ Thlr. 
für den Zentner belegt stud; 
3) zur Erhebung des Durchgangsgolles; 
4) zur Ablassung jollfreier Gegenstände 
in den freien Verkehr; 
  
befindliche Güter, welchr 
aus dem Zollvereinsge- 
biete über Bremen nach 
dem Zollvereinsgebiete 
versendet oder in der Zoll- 
vereins - Niederlage zu 
Bremen gelagert werden 
sollen, müssen mit Dekla- 
rations- Scheinen verse- 
ben unter Verschluß zu 
Bremen ankommen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.