Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Anlage B. 
Formular eines Muthzettels. 
In dem Bergfreien des Großherzoglichen Bergamts-Distriktes (Ilmenau) muthe ich, 
der Unterzeichnete, zum Abbaue von (Silber und Kupfer), das seiner Begrenzung nach, wie 
folgt, näher bezeichnete Grubenfeld: ) 
Der Anfangspunkt Nr. 1 des Grubenfeldes (soll an der südöstlichen Giebelecke des 
im Kataster von W. mit Nr. 52 bezeichneten G.. schen Hauses genommen und von 
hier ab die Grenze folgendermaßen weiter gezogen werden: 
östlich — nach dem Kompasse h. 3, 6/2 — 215 Lachter bis an die westliche Seite 
der von J. nach St. führenden Straße; 
von da nördlich — nach dem Kompasse h. 11, 1 — 269 Lachter bis an die süd- 
liche Ecke des M. schen Hauses Nr. 95 zu R.; 
)von da westlich bis zu dem mit Nr. 74 bezeichneten Landesgrenzsteine auf der 
Landesgrenze zwischen dem Großherzogthume und dem Fürstenthum S.; 
von da 2c. 2c.; 
K. .D 
von da zurück bis zu dem unter 1 angegebenen Anfangspunkte). 
Innerhalb dieses Grubenfeldes findet sich (das Kupferschieferflös in einem, auf dem 
in dem Kataster von W. unter Nr. 1248 wie folgt: — die Deichreidung ist zu inseriren — be- 
schriebenen Grundstücke des 3. zu W., von dem am Vizinal-Wege nach R. stehenden Flur- 
grenzsteine Nr. 55 in der Richtung südwestlich b. 4, 9 bei 136 Lachter Entfernung auf- 
geworfenen, Schurfe) entblößt. 
Diesem Grubenfelde bitte ich bei der Verleihung den Namen (Maria 2c.) beizulegen. 
N. N., Fabrikbesitzer daselbst.
	        
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