Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Anlage C. 
Formular einer Verleihungs-Urkunde. 
Auf eingelegte Muthung ist dem N. N. zu O. das nachstehend bezeichnete, in (der Orts- 
flur R. und dem fiskalischen Forst-Distrikte Z. 2c.) gelegene und (114) Maßeinheiten haltende 
Grubenfeld, zur Gewinnung des darin liegenden (Silbers und Kupfers, oder: der darin 
liegenden verleihbaren Mineralien 2c.), unter dem Namen (Maria II), nach Maßgabe 
der gesetlichen Bestimmungen, von dem unterzeichneten Großherzoglichen Bergamte verliehen 
worden. 
Die Grenzen dieses Grubenfeldes sind folgende: 
1. Der Anfangspunkt liegt u. s. w. 
Anmerkung. Hier ist die Grenzbezeichnung, wie solche im Muthzettel, siehe Auloge B, ange- 
geben, sodann geprüft, bezüglich richtig gestellt und vom Muther anerkannt worden ist, 
überall aber mit Angabe der Lachterzahl söbliger Entfernung der einzelnen Punkte von ein- 
ander zu inseriren. 
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige Verleihungsurkunde unter Bergamts-Hand und Siegel 
ausgefertigt und im Berg= und Berghypotheken -Buche unter Fol. (15) eingetragen 
worden. 
Großherzoglich Sächsisches Bergamt. 
N. N. (Bergamtmann) N. N. (Bergmeister).