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Anlage C.
Formular einer Verleihungs-Urkunde.
Auf eingelegte Muthung ist dem N. N. zu O. das nachstehend bezeichnete, in (der Orts-
flur R. und dem fiskalischen Forst-Distrikte Z. 2c.) gelegene und (114) Maßeinheiten haltende
Grubenfeld, zur Gewinnung des darin liegenden (Silbers und Kupfers, oder: der darin
liegenden verleihbaren Mineralien 2c.), unter dem Namen (Maria II), nach Maßgabe
der gesetlichen Bestimmungen, von dem unterzeichneten Großherzoglichen Bergamte verliehen
worden.
Die Grenzen dieses Grubenfeldes sind folgende:
1. Der Anfangspunkt liegt u. s. w.
Anmerkung. Hier ist die Grenzbezeichnung, wie solche im Muthzettel, siehe Auloge B, ange-
geben, sodann geprüft, bezüglich richtig gestellt und vom Muther anerkannt worden ist,
überall aber mit Angabe der Lachterzahl söbliger Entfernung der einzelnen Punkte von ein-
ander zu inseriren.
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige Verleihungsurkunde unter Bergamts-Hand und Siegel
ausgefertigt und im Berg= und Berghypotheken -Buche unter Fol. (15) eingetragen
worden.
Großherzoglich Sächsisches Bergamt.
N. N. (Bergamtmann) N. N. (Bergmeister).