Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Anlage D. 
Pflicht. Formular für die Gruben-Offizianten. 
Ich schwöre hiermit, daß ich das mir übertragene Amt eines (Steigers, Schichtmei- 
sters 2c.) bei dem Berggebéude N, sowie jedes mir bei einem im Großherzogthume gelege- 
nen Berggebéude künftig etwa zu übertragende Amt eines Gruben-Offizianten, ingleichen 
alle mit diesen Aemtern verbundenen oder daneben mir als Gruben-Offizianten zu übertra- 
genden Geschäfte, unter genauer Beobachtung der Landesgesetze sowie der in Bergsachen er- 
gehenden besonderen Vorschriften, nach meinem besten Wissen und Gewissen verwalten, den 
Anordnungen meiner Vorgesetzten gebührend nachkommen, die mir bei meiner Amtsführung 
bekannt werdenden, Geheimhaltung erfordernden, Gegenstände und Vorkommnisse an Nieman- 
den, außer wer solche zu wissen berechtigt ist, offenbaren und mich stets so verhalten will, 
wie es einem treuen, gehorsamen, redlichen und ehrliebenden Gruben-Offizianten zukommt; 
so wahr mir Gott helfe!
	        
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