Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Anlage E. 
Formular eines Knappenbuches. 
Nr.. dee bergamtlichen Mannschaftsbuches. 
Name des Bergarbeiters: 
Geburts-Jahr und Tag: 
Geburtsort: 
Wohnort: 
Stand oder Gewerbe des Vaters: 
Inhaber ist (mit Genehmigung seines Vormundes) vom . . . . — Jor und Tag ober 
Quartal find hier einzusetzen —) ab bei dem Berggebéude N. N. als (z. B. Bergjunge 2c.) an- 
genommen worden und hat hier nachgewiesen, daß ihm die Blattern geimpft sind (und daß er 
konfirmirt ist "). 
F am 18 
6 Großherzoglich Sächsisches Bergamt. 
N. N. (Bergamtmann.) N. N. (Bergmeister.) 
Zur Beachtung. Die Bergwerksunternehmer, deren Offizianten und Arbeiter wer- 
den auf den Inhalt des Berggesetzes vom 22. Juni 1857, J.§. 94 und folg., sowie auf 
den Inhalt der Ausführungs-Verordnung vom 16. November 1857, F.§. 46 und folg., 
aufmerksam gemacht. 
") Vergleiche hierzu 8. 16 der Ausführungs- Verordnung zum Berggesetze. 
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