Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

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Mn) alles Dassjenige selbststindig zu thun und zu verfügen, was den Generalversamm- 
lungen und dem Ausschusse durch die Statuten nicht ausdrücklich vorbehalten, oder 
wozu des letzteren Mitwirkung nicht erforderlich ist. 
(Vergl. 8§8# 4, 5, 7 a, 12, 14, 16, 19, 23, 24, 2 8, 29, 30, 31, 34, 36, 
42b, 43, 47, 66, f, &, 85, 86, 87, 89.) 
Beamte. 
Verantwort- #J 85. Die Beamten der Gesellschaft sind dem Directorio, dessen Vorschriften sie allent- 
lichkeit. halben genau nachzugehen haben, für ihre Handlungen verantwortlich. 
Cautionen. § 86. Sämmtliche Beamte der Gesellschaft, welche eine Casse unter sich oder eine 
Vertretung auf sich haben, müssen eine vom Directorio zu bestimmende Caution leisten. 
Hauptcasse. 
Beaufsichti- § 87. Die Hauptcasse besteht in Chemnitz unter besonderer Aufsicht des Dirertorii, 
Jung. und es hat jedes Mitglied desselben stets das Recht, sich von dem Bestande der ersteren zu 
überzeugen und auf deren Prüfung anzutragen. " 
Inhalt. 8 88. In der Haupteasse sind alle Gelder und Documente, soweit davon nicht zur 
Besorgung der laufenden Geschäfte Gebrauch gemacht wird, aufzubewahren. 
Verwahrung. 8 89. Die die Haupteasse enthaltenden Behältnisse müssen mit drei Schlössern verwahrt 
sein, wozu die drei verschiedenen Schlüssel von zwei Directoren und dem Cassirer oder dem, 
der in Verhinderungsfällen die Stelle des letzteren vertritt, verwahrt werden. 
Statuten. 
Verbindende 8 90. Jeder Actieninhaber ist den in gegenwärtigen Statuten enthaltenen Bestimmun— 
Kraft. gen unterworfen, ohne daß ihm dagegen die Ausflucht der Nichtkenntniß zu Statten kom— 
men könnte. 
Abänderungen. § 91. Abänderungen der Statuten, mögen solche bleibend sein oder in zeitweiligen 
Ausnahmen bestehen, können nur in Generalversammlungen beschlossen werden und bedürfen 
der Genehmigung der Staatsregierung. 
Chemnitz, den 7ten April 1845. 
Das Directorium und der Ausschuß der Chemnitz-Riesaer 
Eisenbahngesellschaft. 
Otto von Hake. Bernhard Eisenstuck. 
Adolph Wer. Richard v. Stern. 
Carl Moritz Riedig. 
Christian Friedrich Wehner 
Vorsitzender des Ausschusses.
	        
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