Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

Kegierungs-Blatt 
für da 
Großberzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 7. Weimar. 7. März 1857. 
  
  
Ministerial-Bekannutmachungen. 
I. Auf Grund böchster Genehmigung ist dem Töpfermeister Bernhard 
Böhme zu Jena, auf diesfallsiges Nachsuchen, ein Patent auf einen von ihm 
neu konstruirten Ofen, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Mini- 
sterium niedergelegten Beschreibung und Zeichnungen, auf die Dauer von fünf 
Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthumes mit 
der Wirkung ertheilt worden, daß dem Patent-Inhaber ein Recht zur aus- 
schließlichen Anfertigung dieses neu konstruirten Ofens zustehe, ohne daß jedoch 
Jemand in der Anwendung bereits bekannter Theile der Erfindung beschränkt 
werden soll. 
Auch ist bei Bewilligung des Patentes — welches übrigens dann als erlo- 
schen zu betrachten ist, wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der 
Erfindung im Großherzogthume dem unterzeichneten Staats-Ministerium nicht 
binnen Jahresfrist nachgewiesen wird — die Neuheit und Eigenthümlichkeit 
der Erfindung im Sinne der, laut Bekanntmachung vom 3. März 1843 
(Regierungs-Blatt v. J. 1843 S. 13, 14, 15, 16) in den Zollvereins-Staa- 
ten bei Erfindungs-Patenten zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich voraus- 
gesetzt worden. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden ist, wird solches andurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar am 28. Januar 1857. 
Eroßberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.