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2) daß vertragsmäßig die ausgefertigten Hypotheken-Urkunden seiner Zeit
bei der mitteldeutschen Kredit-Bank zu Meiningen zu deponiren sind.
Weimar am 3. Dezember 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
Plamn
zur Emittirung von 17,500 Stück hypothekarischen Prioritäts-
Obligationen der Werra-Eisenbahngesellschaft über zusam-
men 3,250,000 Thaler im 30 Thaler= oder 5,687,500 Gulden im
52½ Gulden-Fuß
unter Genehmigung der drei hohen Staatsregierungen zu Sachsen-Weimar- Eisenach, Sachsen-
Meiningen und Sachsen-Coburg-Gotha.
§. 1. Die zu emittirenden hypothekarischen Prioritäts-Obligationen wer-
den in drei Abtheilungen A, B, C, jede Abtheilung unter fortlaufenden Num-
mern, unter der Bezeichnung Ser. 1 auf farbigem Papier stempelfrei aus-
gefertigt.
Es umfaßt:
Abtheilung A. 2,500 Stück zu je 500 Rthlr.
im 30 Thaler= oder 875 Fl. im
52½ Gulden-Fuß unter Nr. 1 bis
2,500 . . 15,250,000 Rthlr. = 2,187,500 Fl.
Abtheilung B. 5000 Stück zu je 200 züh=
im 30 Thaler= oder 350 Fl.
52½ Gulden-Fuß unter Nr. 1 dis
5,000 . . . .. 15,000,000 Rthlr. = 1,750,000 Fl.
Abtheilung C. 10,000 Stüc zu je ioo Rihn
im 30 Thaler= oder 175 Fl.
52 ½/ Gulden-Fuß unter Nr. 1 din
10000 . 10000,000 Rthlr. = 1,750,000 Fl.
Summa 3,250,000 Rthlr. = 5,687,500 Fl.