Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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III. Mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großher— 
jogs, ist den Kaufleuten Ludwig Godin und Johann Heiliger zu Aachen, 
auf dießfallsiges Nachsuchen, ein Patent 
a) auf ein von ihnen erfundenes, durch Probeabschnitte und Beschreibung 
nachgewiesenes Gewebe, „Tuchleder“ genannt, 
b) auf eine gleichfalls von ihnen erfundene und durch Probeabschnitte und Be- 
schreibung nachgewiesene neue Art Maschinen-Riemen, „Godin'sche Ma- 
schinen-Riemen“ genannt, 
auf die Dauer von fünf Jahren, vom heutigen Tage an gerechnet, für den 
Umfang des Grohherzogthumes mit der Wirkung ertheilt worden, daß ohne 
vorherige Zustimmung der Patent-Inhaber Niemand die gedachten Erfindungen 
auszuführen berechtigt ist, ohne daß jedoch Jemand in der Anwendung bereits 
bekannter Theile der Erfindungen beschränkt werden soll. 
Uebrigens ist bei Bewilligung des Patentes — welches dann als erloschen 
zu betrachten ist, wenn die bleibende Einführung und Anwendung der Erfin- 
dungen im Großherzogthume nicht binnen Jahresfrist nachgewiesen wird — die 
Neuheit und Eigenthümlichkeit mehrgedachter Erfindungen im Sinne der, laut 
der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg. Blatt vom Jahre 1843 S. 
13, 14, 15, 16) in den Zollvereins-Staaten bei Erfindungs-Patenten zu 
beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden ist, wird solches andurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar am 12. Februar 1857. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
IIII. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
wird das, durch die Ministerial-Bekanntmachung vom 2. Januar d. J. ange- 
ordnete, Verbot der Ausfuhre von Pferden aus dem Großherzogthume über 
die Grenzen des Zollvereines hiermit wieder aufgehoben. 
Weimar am 12. Februar 1857. 
Großberzoglich Saächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
G. Thon.
	        
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