Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Winisterial-Vekanntmachungen. 
I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben auf vorgängigen un— 
terthänigsten Vortrag in Höchstihrem Gesammt-Staats-Ministerium dem Zim- 
mer= und Maurer-Meister Timpe zu Rheine in Westphalen auf diesfallsiges 
Nachsuchen unter dem heutigen Tage ein Einführungs-Patent für die Dauer 
von fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den ganzen Umfang des Groß- 
herzogthumes auf das Recht zu ertheilen gnädigst geruhet, eine von ihm erfun- 
dene und dem unterzeichneten Staats-Ministerium durch Zeichnung und Pa- 
tent-Beschreibung näher erläuterte, Walzmangel (Wäschrolle mit Walz- 
vorrichtung) in dem genannten Gebiete in der Art ausschließlich anzuwen- 
den, daß er befugt ist, allen denjenigen den Gebrauch dieser Walzmangel zu 
untersagen, welche dieselben nicht von ihm bezogen haben. 
Auch ist bei Bewilligung des Patentes — welches übrigens dann als erlo- 
schen zu betrachten ist, wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der 
Erfindung im Großherzogthume dem unterzeichneten Staats-Ministerium nicht 
binnen Jahresfrist nachgewiesen wird — die Neuheit und Eigenthümlichkeit 
der Erfindung im Sinne der laut Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Re- 
gierungs-Blatt vom Jahre 1843 S. 13 — 16) in den Zollvereins-Staaten 
bei Erfindungs-Patenten zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt 
worden. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertiget wor- 
den ist, so wird solches andurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar am 11. November 1857. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
II. Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 
1854 (Regierungs-Blatt vom Jahre 1854 Seite 333) wird hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß an der Stelle des zeitherigen Großherzoglich Hes- 
sischen Neben-Zollamtes 1I. Klasse zu Darmstadt vom 1. Januar k. J. ab 
ein Hauptamt im Innern mit Niederlagerecht in das Leben treten wird. 
Weimar am 26. November 1857. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement. der Finanzen. 
G. Thon. 
  
Drock der Hof. Buchdruckerei in Weimar.
	        
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