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VI. Das Königlich Sächsische Nebenzollamt I. zu Klingenthal,
Haupt-Zollamtsbezirks Eibenstock, ist von der Königlich Sächsischen Staatre-
gierung zum Begleitscheinwechsel mit dem Herzoglichen Haupt-Steueramte zu
Altenburg ermächtigt worden. Mit Beziehung auf die Ministerial-Bekannt-
machungen vom 8. September 1854 (S. 333 des Reg. Bl.) und vom 22. Ja-
nuar, 17. Mai und 9. August 1856 (S. 79, 160 und 241 des Reg. Bl.)
wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 26. Februar 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement. der Finanzen.
. Thon.
VII. Nach einer Benachrichtigung des Königlich Württembergschen Finanz-
Ministeriums ist auch dem dortigen Stadt-Aceise-Amte Vaihingen an der
Enz vom 1. d. M. an die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen für
kontrolepflichtige Getränke und Braumalzsendungen ertheilt worden.
Mit Rückbezug auf die Ministerial-Bekanntmachungen vom 6. Januar
1853 (Seite 11 des Regierungs-Blattes), vom 6. Juni 1854 (Seite 279
des Regierungs-Blattes) und vom 30. August 1856 (Seite 246 des Regie-
rungs-Blattes) wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 2. März 1857.
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
hon.
VIII. Nachdem die Verwaltung der Sporteln-Einnahme des Großherzog-=
lichen Justiz-Amtes zu Auma vom 7. Februar d. J. an dem Großherzoglichen
Rechnungsamte daselbst mit übertragen worden ist, so wird dieses hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 2. März 1857.
Großberzokich Sächsisches Staats-Ministerium,
a rtement der Finanzen.
Thon.
Druck der Hof-Buchdruckerei.