Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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das Muͤnzwesen die im Artikel 19 des Handels- und Zoll-Vertrages vom 19. 
Februar 1853 vorbehaltenen besonderen Verhandlungen hierüber zu eröffnen: 
so haben zu solchem Ende zu Bevollmächtigten ernannt 
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich: 
Allerhöchstihren Ministerial-Rath im Finanz-Ministerium Johann 
Anton Brentano, Ritter des Oesterreichisch Kaiserlichen Leopolds- 
ordens; 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren geheimen Ober-Finanzrath Carl Theodor Seydel, 
Ritter des rothen Adlerordens IV. Klasse; 
Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerböchstihren Ober-Münzmeister Franz Kaver v. Haindl, Ritter 
der Königlich Bayerischen Verdienstorden der Bayerischen Krone 
und vom heiligen Michael u. s. w.; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchstihren Direktor der Oberrechnungskammer und Fi- 
nanzministerial-Direktor, Geheimrath Adolph Freiherrn von 
Weißenbach, Komtur II. Klasse des Königlich Sächsischen Ver- 
dienstordens u. s. w.; 
Seine Majestät der König von Haunover: 
Allerhöchstihren Finanzrath, Münzmeister Wilhelm Brüel, Mit- 
glied der vierten Klasse des Königlich Guelphenordens; 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchstihren Regierungsrath im Ministerium des Innern, Adolph 
Müller; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Allerhöchstihren geheimen Referendär Dr. Vollrath Vogelmann, 
Kommandeur des Großherzoglichen Ordens vom Zähringer Löwen 
u. s. w.; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Allerhöchstihren Ober-Bergrath Johann Rudolf Siegmund Fulda; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen: 
Allerhöchstihren Ober-Banrath Hector Rößler, Ritter des Ordens 
Pbilipps des Großmöthigen u. s. w.;
	        
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