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das Muͤnzwesen die im Artikel 19 des Handels- und Zoll-Vertrages vom 19.
Februar 1853 vorbehaltenen besonderen Verhandlungen hierüber zu eröffnen:
so haben zu solchem Ende zu Bevollmächtigten ernannt
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich:
Allerhöchstihren Ministerial-Rath im Finanz-Ministerium Johann
Anton Brentano, Ritter des Oesterreichisch Kaiserlichen Leopolds-
ordens;
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren geheimen Ober-Finanzrath Carl Theodor Seydel,
Ritter des rothen Adlerordens IV. Klasse;
Seine Majestät der König von Bayern:
Allerböchstihren Ober-Münzmeister Franz Kaver v. Haindl, Ritter
der Königlich Bayerischen Verdienstorden der Bayerischen Krone
und vom heiligen Michael u. s. w.;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchstihren Direktor der Oberrechnungskammer und Fi-
nanzministerial-Direktor, Geheimrath Adolph Freiherrn von
Weißenbach, Komtur II. Klasse des Königlich Sächsischen Ver-
dienstordens u. s. w.;
Seine Majestät der König von Haunover:
Allerhöchstihren Finanzrath, Münzmeister Wilhelm Brüel, Mit-
glied der vierten Klasse des Königlich Guelphenordens;
Seine Majestät der König von Württemberg:
Allerhöchstihren Regierungsrath im Ministerium des Innern, Adolph
Müller;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchstihren geheimen Referendär Dr. Vollrath Vogelmann,
Kommandeur des Großherzoglichen Ordens vom Zähringer Löwen
u. s. w.;
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchstihren Ober-Bergrath Johann Rudolf Siegmund Fulda;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen:
Allerhöchstihren Ober-Banrath Hector Rößler, Ritter des Ordens
Pbilipps des Großmöthigen u. s. w.;