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Diese öffentliche Bekanntmachung ist innerhalb der laufenden dreimo-
natlichen Frist in angemessenen Zwischenräumen noch zweimal zu wie-
derholen.
Für die Kosten der öffentlichen Bekanntmachung hat der Extrahent
jedenfalls einzustehen.
d) Meldet sich innerhalb der gesetzten Frist Jemand, der Ansprüche an das
vermißte Sparkassebuch macht, so ist die Erledigung der Sache von der
Justiz-Behörde zu erwarten und die Sparkasse behält inzwischen den
Betrag des streitigen Sparkassebuches inne, bis rechtskräftig entschieden
ist, an wen die Zahlung zu leisten sey.
e) Meldet sich aber innerhalb der gesetzlichen Frist Niemand, so wird von
dem Sparkassevorstande das fragliche Sparkassebuch für vernichtet und
ungültig erklärt und dessen ganzer Betrag, soweit derselbe nach den
Büchern der Sparkasse noch unerhoben ist, zur freien Disposition des
Anzeigers gestellt, welcher den nach b ausgefertigten Schein wieder zu-
rückzugeben hat.
**ie
Dem Sparkassevorstande steht die Kündigung der Einlagen zu jeder Zeit
frei. Sie wird bewirkt entweder durch unmittelbare Benachrichtigung des be-
kannten Einlagebuchs-Inhabers und Einschreibung der Kündigung in das Ein-
lagebuch, oder mittelst öffentlicher Bekanntmachung in der zu Aufang eines
Monats zuerst erscheinenden Nummer der Weimarischen Zeitung und zwar in
der Weise, daß jede Kündigung mit Angabe des Namens, auf welchem das
Conto steht, ingleichen mit Angabe des nach Ablauf von drei Monaten zurück-
zuzahlenden Betrages an Kapital und Zinsen eingerückt, und dann noch zwei-
mal zu Anfang der beiden folgenden Monate im gedachten Blatte wieder-
holt wird.
Mit dem Ablaufe der Kündigungsfrist hört die Verzinsung der gekündig-
ten Einlage und der Zinsen davon jedenfalls auf.
Um sich ganz vom Schuldverhältnisse zu befreien, bleibt aber auch der
Sparkasse unbenommen, Kapital und Zinsen bei dem Großherzoglichen Ju-
stiz-Amte Blankenhayn nach Ablauf der Kündigungsfrist zu deponiren.
*P*½-
Hinsichtlich der auf längere Zeit unerhoben gebliebenen Einlagen und ka-
pitalisirten Zinsen gelten folgende Bestimmungen: