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ten Theil der erkrankten Stücke, zuweilen mehr als die Hälfte derselben hin-
weg. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Besitzers von Rindvieh,
nach Kräften, insbesondere auch durch Unterstützung der bezüglichen polizeili-
chen Anordnungen, der Entstehung und Verbreitung der Lungenseuche entgegen
zu wirken.
Zu diesem Behufe empfiehlt sich außerdem
1) die Vermeidung des Ankaufes von Rindvieh oder von Heu und Stroh
aus Gehöften, ja aus Gegenden, in welchen zumal innerhalb des letz-
ten Jahres die Lungenseuche vorgekommen ist,
2) die Vermeidung der Zusammenstellung neu eingekaufter Stücke mit an-
deren, bis man sich von ihrer Ungefährlichkeit genügend überzeugt hat
und
3) die größte Vorsicht in Benutzung fremder Ställe, sowie der Eisenbahn
zum Vieh-Transporte u. s. w.
III. Mit dem 1. September dieses Jahres wird das Großherzoglich Ol-
denburgsche Nebenzollamt I zu Varrelgraben nach Wahrthurm verlegt
und der am letzteren Orte bereits errichtete Ansageposten mit demselben in der
Art verbunden werden, daß er als solcher für das Hauptzollamt Delmen-
horst dient.
Dem hiernach zu Wahrthurm errichteten Nebenzollamte 1 wird die Befug-
niß beigelegt:
1) zur Ausstellung von Begleitscheinen I und 1 für die Effekten und klei-
nen Waarenmengen, welche von Reisenden über dasselbe ein= und durch-
geführt werden;
2) zur Erledigung von Begleitscheinen I.
Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Septem-
ber 1854 (S. 333 des Regierungs-Blattes von dem genannten Jahre) wird
dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 3. August 1858.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.