Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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veterinär-polizeilicher  Fälle  zu  unterziehen  haben  —  ist  die  Großherzogliche
Medicinal-Kommission  angewiesen  worden,  die  Physikats-Prüfung  mit  auf
die  zu  jenem  Zwecke  erforderlichen  Kenntnisse  zu  erstrecken  und  namentlich  hierbei
  zu  ermitteln,  ob  die  Kandidaten  mit  den  Kennzeichen  des  Milzbrandes
in  allen  seinen  Formen,  der  Pocken  bei  den  verschiedenen  Hausthieren,  der
Rotzkrankheit,  der  Wuthkrankheit,  der  Räude  und  der  Lungenseuche
des  Rindviehes,  ingleichen  mit  den  gegen  jede  dieser  Krankheit  dringendst
nöthigen  Sicherheitsmaßregeln  hinreichend  vertraut  sind.

Dieses  wird  zur  Nachachtung  für  diejenigen,  welche  die  Physikats-Prüfung
künftig  bestehen  wollen,  unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  des  unterzeichneten
  Staats-Ministeriums  vom  9.  Februar  1855,  die  gedachte  Prüfung
betreffend,  hierdurch  bekannt  gemacht.

Weimar  am  20.  November  1858.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
von  Watzdorf.

III.  Seine  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  haben  der  Erholungsgesellschaft
  zu  Weimar,  in  Berücksichtigung  vorliegender  besonderer  Umstände,  die
Rechte  der  juristischen  Persönlichkeit  gnädigst  verliehen.

Es  wird  solches  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  24.  November  1858.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
von  Watzdorf.

IV.  Mit  dem  1.  Dezember  dieses  Jahres  wird  nach  einem  Beschlusse
der  Königlich  Bayerschen  Staatsregierung  das  bisherige  zum  Begleitscheinwechsel
kompetente  Bayersche  Nebenzollamt  I.  Kiefersfelden  in  ein  Nebenzollamt
II.  Klasse  umgewandelt  werden,  was  unter  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung
  vom  8.  September  1854  (Seite  333  des  Regierungs-Blattes
vom  Jahre  1854)  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird.

Weimar  am  27.  November  1858.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
Für  den  Departements-Chef.
K.  Bergfeld.