Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

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Namen  und  unter  Leitung  des  Zollvereinsländischen  Haupt-Zollamtes,  mit  denselben
Befugnissen,  wie  das  Letztere  und  unter  Anwendung  der  Unterschrift:
„Zollvereinsländisches  Haupt-Zollamt,  Zollabfertigungsstelle  an  der  Unterweser“

die  zollamtliche  Aufsicht  und  Kontrole  in  Beziehung  auf  die  Niederlage  für  Zollvereinsgüter
  wahrzunehmen  und  die  sämmtlichen  in  Beziehung  auf  die  fraglichen
Niederlagegüter  erforderlichen  Abfertigungen  zu  besorgen,  außerdem  aber  auch  die
sonstigen  zur  Versendung  nach  dem  Zollvereine  bestimmten  oder  aus  demselben  kommenden
  Güter,  welche  ihr  vorgeführt  werden,  innerhalb  der  dem  Zollvereinsländischen
  Haupt-Zollamte  beigelegten  Zuständigkeiten  zollamtlich  abzufertigen.

Weimar  am  21.  Januar  1860.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.

G.  Thon.

V.  Da  wahrzunehmen  gewesen  ist,  daß  die  Vorschrift  im  §.  55  der  Verordnung
  über  die  Erhebung  der  direkten  Steuern  und  der  Landes-Brandversicherungsbeiträge
  im  Großherzogthume  vom  2.  Juni  1854,  wonach  bei  ausbrechenden  Konkursen
  in  Rücksicht  der  Rechnungsämter  die  allgemeine  Ediktal-Ladung  der  Gläubiger
  nicht  genügt,  dieselben  vielmehr  zum  Liquidations-Termine  besonders  vorzuladen
  sind,  nicht  überall  von  den  Einzelnrichtern  beobachtet  worden  ist:  so  wird  diese
Vorschrift  hierdurch  in  Erinnerung  gebracht  und  deren  pünktliche  Befolgung  eingeschärft.


Weimar  am  23.  Januar  1860.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Justiz  und  des  Cultus.

von  Wintzingerode.

Mit  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  2.  Mai  1856  (Regierunte
  .  Blatt  Seite  144)  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß
vom  1.  Februar  d.  J.  an  bis-  auf  Weiteres  Obligationen  der  landschaftlichen  Anleihe
  vom  Jahre  1856  gegen  Gewährung  eines  Rabattes  von  fünf  Prozent  bei
der  Großherzoglichen  Staatsschulden-Tilgungskasse  hier  und  bei  den  Rechnungsämtern
  zu  Eisenach,  Jena  und  Neustadt  a.]O.  abgegeben  werden,  dergestalt,  daß