Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

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III.  Nachdem  die  Verwaltung  der  Sporteln-Einnahme  des  Großherzoglichen
Justiz-Amtes  zu  Buttstädt  vom  1.  d.  M.  an  dem  Großherzoglichen  Rechnungsamte
daselbst  mit  übertragen  worden  ist:  so  wird  dieses  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß
  gebracht.

Weimar  am  17.  Jannar  1860.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.

G.  Thon.

IV.  Zu  Folge  des  Artikels  7  des  zwischen  den  Zollvereins-Staaten  und
der  freien  Hansestadt  Bremen  unter  dem  26.  Jannar  1856  geschlossenen  Vertrages,
die  Beförderung  der  gegenseitigen  Verkehrsverhältnisse  betreffend,  sowie  des  Artitels
11  der  zu  diesem  Vertrage  gehörigen  Uebereinkunft  II  (Regierungs-Blatt  vom
Jahre  1856  Seite  222)  soll  in  Bremen  eine  Zollvereins-Niederlage  errichtet
werden,  in  welcher  Erzeugnisse  des  Zollvereines,  sowie  in  demselben  verzollte  fremde
Waaren  unter  Aufsicht  und  Kontrole  des  Zollrereinsländischen  Haupt-Zollamtes  zu
Bremen  gelagert,  behandelt,  umgepackt,  getheilt  und  zollfrei  in  den  Zollverein  wieder
  eingebracht  werden  können.

Uebergangsalgabepflichtige  Güter,  welche  aus  der  Niederlage  nach  dem  Zollvereinsgebicte
  zurückgeführt  werden,  unterliegen  jedoch  den  in  dem  Staate,  nach
welchem  sie  zurückgebracht  werden  sollen,  gesetzlich  bestehenden  Uebergangsabgaben
und  können  nur  ausnahmsweise,  falls  über  ihre  Identität  kein  Zweifel  obwaltet,
mit  (Genehmigung  der  bctreffenden  Direktiv-Behörde  Uebergangsabgabenfrei  wieder
eingelassen  werden.

Mit  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachungen  vom  9.  Dezember  1856  (NRegierungs-Blatt
  Seite  312)  und  vom  19.  Mai  1857  Ziffer  III  (Regierungs-Blatt
Seite  78)  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  die  Eröffnung  der
fraglichen  Zollvereins-Niederlage  zu  Bremen  am  1.  Februar  1860  erfolgen  wird
und  daß  gleichzeitig  ein  von  dem  Senate  der  freien  Stadt  Bremen  publicirtes  Negu
lativ  für  die  Niederlage  für  Zollvereinsgüter  in  der  Stadt  Bremen  in  Kraft  tritt.

Zugleich  wird  vom  1.  Februar  1860  an  eine  besondere  Zollabfertigungsstelle
des  Zollvereinsländischen  Haupt-Zollamtes  zu  Bremen  in  Verbindung  mit  der  Niederlage
  für  Zollvereinsgüter  an  der  Unterweser  errichtet  werden.  Dieselbe  hat  im