Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Bis guf Weiteres ist der Tax-Preis für 1. Scrupel von 
Chinium hydrochloratum auf 8 Sgr. 8 Pf. 
und von 
Chinium sulphuricum auf 6 Sgr. 2 Pf. 
erhöhet worden. 
Weimar am 11. September 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
Schambach. 
II. Sämmtliche, dem Finanz-Departement des Großherzoglichen Staats- 
Ministeriums untergebene Stellen werden hierdurch angewiesen, die Anlagen ihrer 
an das Departement gerichteten Berichte jedesmal auf der ersten Seite derselben, 
unmittelbar unter der Inhalts-Anzeige, oder wenn solche mit Vorlegebeschluß ein- 
gesendet werden, neben oder unter dem Beschlusse, und zwar ebenfalls auf der 
ersten Seite desselben, übersichtlich zu verzeichnen. 
Weimar am 15. September 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
III. In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, hat auf 
erstatteten Vortrag das Großherzogliche Gesammt-Ministerium dem Mechanikus 
Heinrich Offergeld zu Eilendorf bei Aachen auf diesfallsiges Nachsuchen ein Er- 
findungs-Patent auf eine dem unterzeichneten Staats-Ministerium durch Zeichnung 
und Beschreibung als neu und eigenthümlich nachgewiesene Vorrichtung an Kuppe- 
lungen, mittelst welcher die Treib-Axen augenblicklich in Stillstand gesetzt werden. 
können, auf die Dauer von fünf Jahren von heute an gerechnet für den ganzen. 
Umfang des Großherzogthumes mit der Wirkung ertheilet, daß ohne vorherige Zu- 
stimmung des Patent-Inhabers Niemand die gedachte Vorrichtung auszuführen be- 
rechtigt ist, ohne daß jedoch dadurch Jemand in der Anwendung bereits bekannter 
Theile derselben beschränkt werden soll.
	        
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