Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

Uegierungs- Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer . 11. Weimar. 6. Juli 1861. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
Die nachstehende, von den Regierungen der zum Zollvereine gehörenden Staa- 
ten abgeschlossene Uebereinkunft wegen Vergütung der Steuer für ausgeführten Rü- 
benzucker, Besteuerung des Zuckers aus getrockneten Rüben und Verzollung des 
ausländischen Zuckers und Sprops wird, nachdem die allseitige Ratifikation derselben 
erfolgt ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 3. Juli 1861. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
G. Thon. 
Uebereinkunft 
zwischen 
Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Kur- 
hessen, dem Großherzogthume Hessen, den zum Thüringischen Zoll- 
und Handels-Vereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, 
Nassau und der freien Stadt Frankfurt 
wegen 
Vergütung der Steuer für ausgeführten Rübenzucker, Besteuerung 
des Zuckers aus getrockneten Rüben und Verzollung des ausländi- 
schen Zuckers und Syprops. 
Die Regierungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, 
Baden, Kurhefsen, Großherzogthum Hessen, den bei dem Thüringischen Zoll= und 
20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.