Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

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Handels-Vereine betheiligten Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der 
freien Stadt Frankfurt haben wegen Bewilligung einer Steuervergütung für aus- 
geführten Rübenzucker, anderweiter Festsetzung des Steuersatzes für Zucker aus 
getrockneten Rüben und Abänderung der Zollsätze für ausländischen Zucker und 
Syprop Verhandlungen cröffnet und zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt: 
die Königlich Preußische Regierung: 
den Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Leopold Henning, 
die Königlich Bayerische Regierung: 
den Ober-Zollrath Moritz von Reichert, 
die Königlich Sächsische Regierung: 
den Geheimen Finanz-Rath Julius Hans von Thümmel, 
die Königlich Haunoversche Regierung: 
den Ober-Zollrath Carl Erxleben, 
die Königlich Württembergische Regierung: 
den Ober-Finanzrath Ludwig Friedrich von Hergog, 
die Großherzoglich Badische Regierung: 6 
den Ministerial-Rath August Nicolai, 
den Geheimen Ober-Finanzrath Wilhelm Cramer, 
die Großherzoglich Hessische Regierung: 
den Ober-Steuerrath Friedrich Wilhelm Florentin Hallwachs, 
die bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine betheiligten Regierungen, 
nämlich außer der Königlich Preußischen und der Kurfürstlich Hessischen Regierung: 
die (Großherzoglich Sächsische, 
die Herzoglich Sachsen-Mciningensche, 
die Herzoglich Sachsen-Altenburgische, 
die Herzoglich Sachsen-Koburg-Gothaische, 
die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstärtische, 
die Fürstlich Schwarzlburg-Sondershausensche, 
die Fürstlich Reuß-Plauische Regierung älterer Linie und 
die Fürstlich Reuß-Planische Regierung jüngerer Linie: 
den Großherzoglich Sächsischen Geheimrath Gustav Thon, 
die Herzoglich Braunschweigische Regierung: 
den Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Florian von Tbielau,
	        
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