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Handels-Vereine betheiligten Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der
freien Stadt Frankfurt haben wegen Bewilligung einer Steuervergütung für aus-
geführten Rübenzucker, anderweiter Festsetzung des Steuersatzes für Zucker aus
getrockneten Rüben und Abänderung der Zollsätze für ausländischen Zucker und
Syprop Verhandlungen cröffnet und zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt:
die Königlich Preußische Regierung:
den Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Leopold Henning,
die Königlich Bayerische Regierung:
den Ober-Zollrath Moritz von Reichert,
die Königlich Sächsische Regierung:
den Geheimen Finanz-Rath Julius Hans von Thümmel,
die Königlich Haunoversche Regierung:
den Ober-Zollrath Carl Erxleben,
die Königlich Württembergische Regierung:
den Ober-Finanzrath Ludwig Friedrich von Hergog,
die Großherzoglich Badische Regierung: 6
den Ministerial-Rath August Nicolai,
den Geheimen Ober-Finanzrath Wilhelm Cramer,
die Großherzoglich Hessische Regierung:
den Ober-Steuerrath Friedrich Wilhelm Florentin Hallwachs,
die bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine betheiligten Regierungen,
nämlich außer der Königlich Preußischen und der Kurfürstlich Hessischen Regierung:
die (Großherzoglich Sächsische,
die Herzoglich Sachsen-Mciningensche,
die Herzoglich Sachsen-Altenburgische,
die Herzoglich Sachsen-Koburg-Gothaische,
die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstärtische,
die Fürstlich Schwarzlburg-Sondershausensche,
die Fürstlich Reuß-Plauische Regierung älterer Linie und
die Fürstlich Reuß-Planische Regierung jüngerer Linie:
den Großherzoglich Sächsischen Geheimrath Gustav Thon,
die Herzoglich Braunschweigische Regierung:
den Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Florian von Tbielau,