Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

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Nebenzollämter I. Klasse 
an der Grenze. 
  
Ort. 
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Haupiamte-Bezir! 
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Bemerkungen 
über besondere Befugnisse. 
  
K .— 
Habkirchen. 
Reichenberg. 
[Rumburg. 
Neugersdorf. 
  
  
Großschönau. 
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I 
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iZweibkücken. 
  
  
Zu 30. Das Nebenzollamt zu Habkirchen hat die Befugniß zum Begleit. 
scheinwechsel mit den Württembergischen, Badischen und Großherzoglich Hessischen 
Hauptzoll- und Hauptsteuer- Aemtern, sowie mit dem Hauptsteueramte zu Frank. 
furt a. M 
B. In Bezug auf die Nebenzollämter im Innern. 
Zu 2. Das Nebenzollamt zu Erlangen ist befugt: 
a) Begleitscheine I. des Hauptzollamtes zu Waldmünchen über unverzollte böh- 
mische Spiegelgläser zu erledigen und diese Spiegelgläser mit Begleitschein 
I. auf das Hauptzollamt zu Mainz abzufertigen; 
b) Begleitscheine des Königlich Hannoverschen Hauptzollamtes Harburg über Sen- 
dungen von Handschuhen zum Nähen gegen seinerzeitige Wiederausfuhr zu erledigen. 
Zu 7. Das Rebenzollamt zu Kaufbeuern hat in Ansehung der für die 
dortigen Manufakturisten aus dem Auslande eingehenden rohen Baumwollentücher 
zur Veredelung und Wiederausfuhr im veredelten Zustande die volle Befugniß eines 
Hauptzollamtes im Innern mit Niederlagerecht und die unbeschränkte Begleitschein. 
erledigung und Ausfertigung unter Mitwirkung des Ober. Inspektors in Kempten. 
Zu 4 Spalte 3. Das Hauptsteueramt zu Dreden ist befugt zum Begleit- 
scheinwechsel mit dem Königlich Preußischen Hauptsteueramte zu Mühlberg und 
dem inrsteueramn zu GEilenburg in Bezug auf die von Fabrikanten zu Eilenburg 
zum Bedrucken aus Oesterreich zu beziehenden und dahin wieder auszuführenden 
Gewebe. 
Zu 1 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Reichenberg hat unbeschränkte 
Abfertigungs. und Begleitschein. Befugniß, soweit der Güterverkehr auf der Zittau. 
Reichenberger Eisenbahn in Frage kommt. 
Zu 2 Spalte 7. Das Nebenzollamt zu Großschönau ist befugt zur Er- 
ledigung von Begleitscheinen I. des Hauptzollamtes zu Zittau, sowie der Haupt- 
steuerämter zu Berlin, Cottbus, Dresden, Löbau und Görlitz ohne Beschränkung 
auf gewisse Gegenstände; von Begleitscheinen I. des Hauptsteueramtes Cöln und des 
Hauptzollamtes Lindau, ingleichen von Begleitscheinen II. der Hauptzollämter zu 
Bremen und Harburg über baumwollenes und leinenes Garn. 
Zu 3 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Rumburg hat unpbeschränkte 
Abfertigungs und Begleitschein. Befugniß. 
Zu 4 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Neugers dorf ist befugt: 
a) zum unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit allen kompetenten Zoll.- und 
Steuer-Aemtern in den Königreichen Sachsen, Preuhen, Bayern und Hannover, 
dem Kurfürstenthume Hessen, dem Großherzogthume Baden und dem Herzog- 
thume Braunschweig, sowie mit den Großherzoglich Hessischen Hauptsteuer- 
ämtern zu Gießen, Mainz und Offenbach, den Großherzoglich Oldenburg- 
schen Hauptämtern zu Brake, Delmenhorst, Oldenburg und Varel, ingleichen 
mit dem Hauptsteueramte zu Frankfurt a. M.;
	        
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