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Nebenzollämter I. Klasse
an der Grenze.
Ort.
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Haupiamte-Bezir!
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Bemerkungen
über besondere Befugnisse.
K .—
Habkirchen.
Reichenberg.
[Rumburg.
Neugersdorf.
Großschönau.
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iZweibkücken.
Zu 30. Das Nebenzollamt zu Habkirchen hat die Befugniß zum Begleit.
scheinwechsel mit den Württembergischen, Badischen und Großherzoglich Hessischen
Hauptzoll- und Hauptsteuer- Aemtern, sowie mit dem Hauptsteueramte zu Frank.
furt a. M
B. In Bezug auf die Nebenzollämter im Innern.
Zu 2. Das Nebenzollamt zu Erlangen ist befugt:
a) Begleitscheine I. des Hauptzollamtes zu Waldmünchen über unverzollte böh-
mische Spiegelgläser zu erledigen und diese Spiegelgläser mit Begleitschein
I. auf das Hauptzollamt zu Mainz abzufertigen;
b) Begleitscheine des Königlich Hannoverschen Hauptzollamtes Harburg über Sen-
dungen von Handschuhen zum Nähen gegen seinerzeitige Wiederausfuhr zu erledigen.
Zu 7. Das Rebenzollamt zu Kaufbeuern hat in Ansehung der für die
dortigen Manufakturisten aus dem Auslande eingehenden rohen Baumwollentücher
zur Veredelung und Wiederausfuhr im veredelten Zustande die volle Befugniß eines
Hauptzollamtes im Innern mit Niederlagerecht und die unbeschränkte Begleitschein.
erledigung und Ausfertigung unter Mitwirkung des Ober. Inspektors in Kempten.
Zu 4 Spalte 3. Das Hauptsteueramt zu Dreden ist befugt zum Begleit-
scheinwechsel mit dem Königlich Preußischen Hauptsteueramte zu Mühlberg und
dem inrsteueramn zu GEilenburg in Bezug auf die von Fabrikanten zu Eilenburg
zum Bedrucken aus Oesterreich zu beziehenden und dahin wieder auszuführenden
Gewebe.
Zu 1 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Reichenberg hat unbeschränkte
Abfertigungs. und Begleitschein. Befugniß, soweit der Güterverkehr auf der Zittau.
Reichenberger Eisenbahn in Frage kommt.
Zu 2 Spalte 7. Das Nebenzollamt zu Großschönau ist befugt zur Er-
ledigung von Begleitscheinen I. des Hauptzollamtes zu Zittau, sowie der Haupt-
steuerämter zu Berlin, Cottbus, Dresden, Löbau und Görlitz ohne Beschränkung
auf gewisse Gegenstände; von Begleitscheinen I. des Hauptsteueramtes Cöln und des
Hauptzollamtes Lindau, ingleichen von Begleitscheinen II. der Hauptzollämter zu
Bremen und Harburg über baumwollenes und leinenes Garn.
Zu 3 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Rumburg hat unpbeschränkte
Abfertigungs und Begleitschein. Befugniß.
Zu 4 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Neugers dorf ist befugt:
a) zum unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit allen kompetenten Zoll.- und
Steuer-Aemtern in den Königreichen Sachsen, Preuhen, Bayern und Hannover,
dem Kurfürstenthume Hessen, dem Großherzogthume Baden und dem Herzog-
thume Braunschweig, sowie mit den Großherzoglich Hessischen Hauptsteuer-
ämtern zu Gießen, Mainz und Offenbach, den Großherzoglich Oldenburg-
schen Hauptämtern zu Brake, Delmenhorst, Oldenburg und Varel, ingleichen
mit dem Hauptsteueramte zu Frankfurt a. M.;