Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

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Nebenzollämter I. Klasse 
an der Grenze. 
  
Ort. 
Bemerkungen 
über besondere Befugnisse. 
  
7. 
Hauptamts-Bezirk 
8. 
9. 
  
  
EILIE 
  
  
Zu 10. Steueramt Meiningen darf Begleitscheine J. und II. ausfertigen 
und erledigen. 
Zu 2 Spalte 3. Mit einer Bahnhofs- Abfertigungsstelle für unmittelbaren 
Waareneingang. 
Zu 3 Spalte 7. Mit der Befugniß zur Abfertigung der im Ansagever- 
fahren eingehenden ausländischen Waaren. 
Zu 21. Steueramt Arnstadt darf Begleitscheine I. über Garne und Süd. 
früchte erledigen. 
Zu 22. Steueramt Greiz ist befugt Begleitscheine 1. über wollene Zeug- 
waaren und Garne zu erledigen. 
Zu 27. Steueramt Gera hat die Befugniß zur Abfertigung der mit Ladungs- 
verzeichnissen im Ansageverfahren eingehenden ausländischen Waaren und zur Aus- 
fertigung und Erledigung von Begleitschein I. 
Zu Spalte 5. Das Steueramt zu Holzminden hat unbeschränkte Be- 
fugniß zur Zollethebung und Begleitscheinobfertigung (Begleitscheine I. und II.); 
auch ist mit demselben eine insofern bedingte Niederlage verbunden, als die zu 
derselben gebrachten Waaren ohne spezielle Genehmigung der Direktiv. Behörde 
nicht zum Wiederausgange nach dem Auslande abgefertigt werden und ebenfalls 
ohne besondere Ermächtigung nicht über ein Jahr (incl. der etwa in anderen Nie- 
derlagen bereits zugebrachten Zeit) auf derselben lagern dürfen. 
24°
	        
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