174
Münstermaifeld, Odenkirchen, Opladen, Ottweiler, Ratingen, Rees,
Rentrisch, Rheinbach, Rheinberg, Saarburg, Saarlouis, Schweig,
Siegburg, Simmern, Solingen, Straelen, Trarbach, Wegberg,
St. Wendel, Werden, Werelinghofen, Wipperfürth, Wittlich, Tan-
ten und Zell.
Besonders ermächtigt sind:
a) Zur unbeschränkten Ausfertigung von Uebergangsscheinen:
Die Untersteuerämter Braunfels, Mülheim a. Rh., Trechlinghausen,
Wetzlar und die Steuer-Receptur Edingen.
b) Zur Ausstellung von Uebergangsscheinen über aus Bayern dort eingehende
übergangsabgabenpflichtige Gegenstände: Das Hauptzollamt Saarbrücken.
c) Zur Ausstellung von Uebergangsscheinen über Gegenstände aus dem freien
Verkehr von Inland zu Inland durch mit Preußen nicht in Abgabengemein-
schaft stehendes Vereinsland:
Die Untersteuerämter Boppard, Ehrenbreitstein, Meisenheim, St. Goar,
Sobernheim, Bacharach, die Steuer-Recepturen zu Bingerbrücke und
Oberwesel.
d) Desgleichen durch das Vereinsausland:
Die Untersteuerämter St. Goar, Meisenheim, Bacharach, Bingerbrücke,
Oberwesel, Sobernheim und Berraastel.
e) Zur Ausstellung von Uebergangsscheinen nach dem Großherzogthume Hessen
über Wein und Obstwein:
Die Unterstenerämter Boppard, St. Goar, Bacharach, die Steuer-Recep-
turen Bingerbrücke und Oberwesel.
f Zur Ausstellung von Uebergangsscheinen über Wein:
Die Untersteuerämter Linz, Sinzig und Ahrweiler.
8) Desgleichen über Wein aus dem freien Verkehre nach mit Preußen nicht in
Uebergangsabgaben-Gemeinschaft stehenden Vereinsländern:
Das Untersteueramt Bacharach, die Steuer-Recepturen zu Bingerbrücke
und Oberwesel.
h) Zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen nach Coblenz und Siegen durch
Nassau:
Das Untersteueramt Altenkirchen.
i) Zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Tabak aus der Fabrik von
G. A. Schmitgen bei dem Verkehre von Inland zu Inland durch das
Ausland:
Das Untersteueramt zu Bernaastel.