Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

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Münstermaifeld, Odenkirchen, Opladen, Ottweiler, Ratingen, Rees, 
Rentrisch, Rheinbach, Rheinberg, Saarburg, Saarlouis, Schweig, 
Siegburg, Simmern, Solingen, Straelen, Trarbach, Wegberg, 
St. Wendel, Werden, Werelinghofen, Wipperfürth, Wittlich, Tan- 
ten und Zell. 
Besonders ermächtigt sind: 
a) Zur unbeschränkten Ausfertigung von Uebergangsscheinen: 
Die Untersteuerämter Braunfels, Mülheim a. Rh., Trechlinghausen, 
Wetzlar und die Steuer-Receptur Edingen. 
b) Zur Ausstellung von Uebergangsscheinen über aus Bayern dort eingehende 
übergangsabgabenpflichtige Gegenstände: Das Hauptzollamt Saarbrücken. 
c) Zur Ausstellung von Uebergangsscheinen über Gegenstände aus dem freien 
Verkehr von Inland zu Inland durch mit Preußen nicht in Abgabengemein- 
schaft stehendes Vereinsland: 
Die Untersteuerämter Boppard, Ehrenbreitstein, Meisenheim, St. Goar, 
Sobernheim, Bacharach, die Steuer-Recepturen zu Bingerbrücke und 
Oberwesel. 
d) Desgleichen durch das Vereinsausland: 
Die Untersteuerämter St. Goar, Meisenheim, Bacharach, Bingerbrücke, 
Oberwesel, Sobernheim und Berraastel. 
e) Zur Ausstellung von Uebergangsscheinen nach dem Großherzogthume Hessen 
über Wein und Obstwein: 
Die Unterstenerämter Boppard, St. Goar, Bacharach, die Steuer-Recep- 
turen Bingerbrücke und Oberwesel. 
f Zur Ausstellung von Uebergangsscheinen über Wein: 
Die Untersteuerämter Linz, Sinzig und Ahrweiler. 
8) Desgleichen über Wein aus dem freien Verkehre nach mit Preußen nicht in 
Uebergangsabgaben-Gemeinschaft stehenden Vereinsländern: 
Das Untersteueramt Bacharach, die Steuer-Recepturen zu Bingerbrücke 
und Oberwesel. 
h) Zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen nach Coblenz und Siegen durch 
Nassau: 
Das Untersteueramt Altenkirchen. 
i) Zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Tabak aus der Fabrik von 
G. A. Schmitgen bei dem Verkehre von Inland zu Inland durch das 
Ausland: 
Das Untersteueramt zu Bernaastel.
	        
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