Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

3) Die Kontrole-Stellen in Altshausen und Züttlingen. 
4) Die Kameral-Aemter: Altensteig, Backnang, Balingen, Bietigheim, Crails- 
heim, Dorustetten, Güglingen, Horb, Kirchheim, Ludwigsburg, Maul- 
bronn, Mergentheim, Neuffen, Oberndorf, Oehringen, Schönthal, 
Schorndorf, Urach, Vaichingen und Wangen. 
VI. 
Im Großherzogthume Baden. 
Zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen sind befugt: 
Sämmtliche Hauptzoll= und Hauptstener-Aemter, sowie sämmtliche Neben- 
zollämter I. und Untersteuerämter, ferner die nachstehenden Steuer- 
einnehmereien für die bezeichneten Gegenstände: 
für Wein und Branntwein. 
1) Achern 
2) Appenweier 
3) Bühl 
4) Durlach 
5) Ebberbach 
6) Efringen 
7) Emmerdingen. 
8) Heitersheim 
9) Ladenburg 
10) Müllheim. 
11) Oberkirch 
12) Rauenberg 
13) Riegel 
14) Steinbach 
15) Sulzburg 
16) Vöhrenbach x 
17) Weinheim. 
18) Wagghäusel 
VII. 
VIII. 
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Tabak. 
Wein. 
77 
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7'r 
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Wein und Tabak. 
Wein und Branntwein. 
Wein, Branntwein und Weingeist. 
Tabak. 
Wein. 
Wein und Branntwein. 
Wein. 
Wein und Branntwein. 
Wein, Branntwein und Tabak. 
Branntwein und Weingeist. 
Im Kurfürstenthume Hessen. 
(Siehe Beilage B.) 
Im Großherzogthume Hessen. 
Zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen sind befugt: 
1) die Hauptzollämter und Nebenzollämter I. Klasse; 
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