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VII. Im Kurfürstenthume Hessen.
(Siehe Beilage B.)
VIII. Im Großherzogthume Hessen.
Die Ortseinnehmereien an den Orten, an welchen sich keine Hauptzollämter
oder Nebenzollämter I. Klasse befinden.
Außerdem in dem
Landgräflich Hesstschen Oberamte Homburg.
Die Orts-Acciser zu Dornholzhausen, Friedrichsdorf, Gonzenheim, Köppern
und Oberstedten, unter Antheilnahme der Rentei zu Homburg.
IX. Im Thüringischen Vereine.
1) Sämmtliche Hauptsteuerämter und diejenigen Steuerämter, welchen die Be-
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II. zusteht.
2) Die zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen befugten Steuer= und Ueber-
gangs-Stellen zu 2—6 des Abschnitts A. und, was das Steueramt zu
Heldburg betrifft, mit der daselbst zu 5 erwähnten Beschränkung.
3) Das Herzoglich Sachsen-Meiningensche Steueramt zu Gräfenthal.
4) Ueber vereinsländische Spielkarten: die sämmtlichen zur Ausfertigung von
Uebergangsscheinen über Spielkarten befugten Steuerstellen (A. 7), außer-
dem noch das Königlich Preußische Untersteueramt zu Suhl, die Königlich
Preußische Steuer-Receptur in Ziegenrück; die Großherzoglich Sächsischen
Steuerstellen zu Geisa, Auma, Berga, Kaltennordheim und Ilmenau; die
Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Steuerämter zu Crannichfeld, Camburg,
Eisfeld, Gräfenthal und Pößneck; die Herzoglich Sachsen-Altenburgischen
Steuer= und Rent-Aemter zu Lucca, Schmölln und Cahla; die Fürstlich
Schwarzburg-Sondershausensche Steuer-Receptur in Gehren und die Fürst-
lich Schwarzburg-Rudolstädtischen Stenerämter in Leutenberg und Stadtilm.
Anmerkung: Die unter 3 erwähnte Befugniß der Königlich Preußischen, Kurfürstlich Hessi-
schen und Großherzoglich Sächsischen Steuerstellen zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Spiel.
karten bezieht sich lediglich auf Preußische, bezüglich Kurhessische und Weimarische gestempelte Karten.
Zur unmittelbaren Erhebung von Uebergangsabgaben an den Binnengrenzen
sind befugt:
1) Das Herzoglich Sächsische Hauptsteueramt in Coburg.
2) Die Großherzoglichen, bezüglich Herzoglichen und Fürstlichen Steuerämter
in Vacha, Berka a. W., Eisenach, Sonneberg, Heldburg, Römhild, Mei-
ningen, Gräfenthal, Hirschberg und Lobenstein.
3) Das Königlich Preußische Untersteueramt in Gefell.
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