Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

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VII. Im Kurfürstenthume Hessen. 
(Siehe Beilage B.) 
VIII. Im Großherzogthume Hessen. 
Die Ortseinnehmereien an den Orten, an welchen sich keine Hauptzollämter 
oder Nebenzollämter I. Klasse befinden. 
Außerdem in dem 
Landgräflich Hesstschen Oberamte Homburg. 
Die Orts-Acciser zu Dornholzhausen, Friedrichsdorf, Gonzenheim, Köppern 
und Oberstedten, unter Antheilnahme der Rentei zu Homburg. 
IX. Im Thüringischen Vereine. 
1) Sämmtliche Hauptsteuerämter und diejenigen Steuerämter, welchen die Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II. zusteht. 
2) Die zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen befugten Steuer= und Ueber- 
gangs-Stellen zu 2—6 des Abschnitts A. und, was das Steueramt zu 
Heldburg betrifft, mit der daselbst zu 5 erwähnten Beschränkung. 
3) Das Herzoglich Sachsen-Meiningensche Steueramt zu Gräfenthal. 
4) Ueber vereinsländische Spielkarten: die sämmtlichen zur Ausfertigung von 
Uebergangsscheinen über Spielkarten befugten Steuerstellen (A. 7), außer- 
dem noch das Königlich Preußische Untersteueramt zu Suhl, die Königlich 
Preußische Steuer-Receptur in Ziegenrück; die Großherzoglich Sächsischen 
Steuerstellen zu Geisa, Auma, Berga, Kaltennordheim und Ilmenau; die 
Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Steuerämter zu Crannichfeld, Camburg, 
Eisfeld, Gräfenthal und Pößneck; die Herzoglich Sachsen-Altenburgischen 
Steuer= und Rent-Aemter zu Lucca, Schmölln und Cahla; die Fürstlich 
Schwarzburg-Sondershausensche Steuer-Receptur in Gehren und die Fürst- 
lich Schwarzburg-Rudolstädtischen Stenerämter in Leutenberg und Stadtilm. 
Anmerkung: Die unter 3 erwähnte Befugniß der Königlich Preußischen, Kurfürstlich Hessi- 
schen und Großherzoglich Sächsischen Steuerstellen zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Spiel. 
karten bezieht sich lediglich auf Preußische, bezüglich Kurhessische und Weimarische gestempelte Karten. 
Zur unmittelbaren Erhebung von Uebergangsabgaben an den Binnengrenzen 
sind befugt: 
1) Das Herzoglich Sächsische Hauptsteueramt in Coburg. 
2) Die Großherzoglichen, bezüglich Herzoglichen und Fürstlichen Steuerämter 
in Vacha, Berka a. W., Eisenach, Sonneberg, Heldburg, Römhild, Mei- 
ningen, Gräfenthal, Hirschberg und Lobenstein. 
3) Das Königlich Preußische Untersteueramt in Gefell. 
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