56
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben auf erstatteten Vortrag
im Großherzoglichen Gesammt-Ministerium dem Glas-Fabrikanten Dr. Johann
Peter Jordan zu Kosten auf diesfallsiges Nachsuchen ein Erfindungs-Patent auf
ein von ihm unter dem Namen Extrakt-Kohle hergestelltes künstliches Brenn-Mate-
rial, bezüglich auf ein Versahren, mineralische und sonstige Brennstoffe zu verbes-
sern und zu technischen Zwecken brauchbar zu machen, auf die Dauer von fünf
Jahren, von heute an gerechnet, für den ganzen Umfang des Großherzogthumes
mit der Wirkung zu ertheilen geruht, daß ohne Zustimmung des Patent-Inha-
bers Niemand die gedachte Erfindung anzuwenden berechtigt ist, ohne daß jedoch
dadurch Jemand in der Anwendung bereits bekannter Theile der Erfindung be-
schränkt werden soll.
Uebrigens ist bei Bewilligung des Patentes, welches dann als erloschen zu
betrachten ist, wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der Erfindung im
Großherzogthume dem Großherzoglichen Staats-Ministerium nicht binnen Jahres-
frist nachgewiesen wird, die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung im Sinne
der laut Bekanntmachung vom 3. März 1843 — Regierungs-Blatt vom Jahre
1843 Seite 13 bis 16 — in den Zollvereinsstaaten bei Erfindungs-Patenten
zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden.
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt wor-
den ist, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht.
Weimar am 2. Januar 1861.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
II. Nachdem der hiesigen Großherzoglichen Bezirks-Kataster-Füh=
rung auch das Kataster von Großobringen zur Führung übertragen worden ist,
wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 5. Januar 1861.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Duuck der Hof-Buchdruckerei in Weimar.