Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

Uegierungs Slatt 
Großherzogehum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 3. Weimar. 30. Januar 1861. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Nachdem die Aktionäre der Thüringischen Eisenbahngesellschaft in ihrer 
am 13. August d. J. gehaltenen ordentlichen General-Versammlung beschlossen 
haben, bei den betheiligten Regierungen die Aufhebung des §. 10 ihres Gesell- 
schafts-Statuts und die Genehmigung der in den 8.8. 1 bis 8 des nachstehenden 
Statut-Nachtrages enthaltenen Bestimmungen in Antrag zu bringen, auch die 
Vorstände der Thüringischen Eisenbahngesellschaft sich mit dem Inhalte dieses Nach- 
trages einverstanden erklärt und um Bestätigung des letzteren gebeten haben: so ist 
mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, im Einver- 
ständnisse mit der Königlich Preußischen und mit der Herzoglich Sachsen Coburg- 
Gothaschen Staatsregierung die erbetene Bestätigung ertheilt worden. 
Dem gemäß wird der nachstehende Nachtrag zu dem mittelst Ministerial-Be- 
kanntmachung vom 6. Juli 1844 publicirten Statute der Thüringischen Eisen- 
bahngesellschaft (Regierungs-Blatt vom Jahre 1844 Seite 74 und folg.) andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 20. Dezember 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Wastdorf. 
Nachtrag 
Statute der Thüringischen Eisenbahngesellschaft. 
.8. 1. 
Der §. 10 des Statuts der Thüringischen Eisenbahngesellschaft wird hier- 
mit aufgehoben. An dessen Stelle treten folgende Bestimmungen: 
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