Uegierungs Slatt
Großherzogehum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 3. Weimar. 30. Januar 1861.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Nachdem die Aktionäre der Thüringischen Eisenbahngesellschaft in ihrer
am 13. August d. J. gehaltenen ordentlichen General-Versammlung beschlossen
haben, bei den betheiligten Regierungen die Aufhebung des §. 10 ihres Gesell-
schafts-Statuts und die Genehmigung der in den 8.8. 1 bis 8 des nachstehenden
Statut-Nachtrages enthaltenen Bestimmungen in Antrag zu bringen, auch die
Vorstände der Thüringischen Eisenbahngesellschaft sich mit dem Inhalte dieses Nach-
trages einverstanden erklärt und um Bestätigung des letzteren gebeten haben: so ist
mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, im Einver-
ständnisse mit der Königlich Preußischen und mit der Herzoglich Sachsen Coburg-
Gothaschen Staatsregierung die erbetene Bestätigung ertheilt worden.
Dem gemäß wird der nachstehende Nachtrag zu dem mittelst Ministerial-Be-
kanntmachung vom 6. Juli 1844 publicirten Statute der Thüringischen Eisen-
bahngesellschaft (Regierungs-Blatt vom Jahre 1844 Seite 74 und folg.) andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 20. Dezember 1860.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Wastdorf.
Nachtrag
Statute der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.
.8. 1.
Der §. 10 des Statuts der Thüringischen Eisenbahngesellschaft wird hier-
mit aufgehoben. An dessen Stelle treten folgende Bestimmungen:
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