Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

Uegierungs- Blatt 
Großh'rzogehum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 8. Weimar. 23. Mai 1861. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben nach erhaltenem Vor- 
trage im Gesammt-Ministerium dem Techniker Emil Fleischhauer zu Eisenach, 
auf desfallsiges Nachsuchen, ein Erfindungs-Patent auf einen von ihm neu erfun- 
denen Gasregulator auf die Dauer von fünf Jahren, von heute an gerechnet, 
für den ganzen Umfang des Großherzogthumes mit der Wirkung zu ertheilen ge- 
ruht, daß ohne Zustimmung des Patent-Inhabers Niemand die gedachte Erfindung 
anzuwenden berechtiget ist, ohne daß jedoch dadurch Jemand in der Anwendung be- 
reits bekannter Theile der Erfindung beschränkt seyn soll. 
Uebrigens ist bei Bewilligung des Patentes, welches dann als erloschen zu 
betrachten ist, wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der Erfindung im 
Großherzogthume dem Großherzoglichen Staats-Ministerium nicht binnen Jahres- 
frist nachgewiesen wird, die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung im Sinne 
der laut Bekanntmachung vom 3. März 1843 — Regierungs-Blatt vom Jahre 
1843 S. 13— 16 — in den Zollvereinsstaaten bei Erfindungs-Patenten zu 
beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertiget wor- 
den ist, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 12. April 1861. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
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