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Seite des
Regierungs
Steuern — direlte — sind von den Kassenbeamten bei Auszahlung von
Besoldungen, Pensionen 2c. in Abzug zu brinen
Steuern — indirekte — Gesetz über die subsidiarische Haftpflicht für die
verwirkte Geldstrafe bei Uebertretung der Gesetze über dieselbben
Strafproceßordnung vom 9. Dezember 1854. Gesetz vom 28. April
1862 im Betreff einiger Abänderungen derselbben
Strafrechtliche Untersuchungen. Siehe Untersuchungen.
T.
Thermometer. Siehe Alkoholometer.
Thierarzenei-Schule zu Dresden. Verabredung zwischen der Groß-
herzoglichen und der Königlich Sächsischen Regierung über die Aner-
kennung dieser Schule als beiden Staaten gemeinschaftliche Lehr= und
Bildungs-Anstalt für das Thierärzkliche Persoal.
Thiere. Vorschriften über das polizeiliche Verfahren bei deren Milzbrand-
Krankheitn . .. . . . . . . . . . . . . . . .
Thüringische Eisenbahngesellschaft. Nachtrag zu dem Statute
derselben vom Jahre 1844 ... .. . . . .. . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Trauscheine für Ausländer. Vorschriften an die Gemeindebehörden bei
Ertheilung derselen . ..
Trunk, Christoph zu Eisenach. Verlängerung seines frühern Erfindungs-
Patents auf einen verbesserten Planimeter und Erstreckung auf die Ver-
besserungen und Neueinrichtungen des Letztren
U.
Uebergangsstelle — Großherzoglich Sächsische — zu Bebra in Kur-
hessen ist wieder aufgehobhen . . . . .
Untersuchungen, strafrechtliche, vor den Gerichten gefuͤhrte. Bestim-
mungen über die Mittheilung des Ergebnisses derselben von den Justiz-
Behörden an die bei deren Ausgange interesfirten Verwaltungs= und
Polizei-Behörden ... .. ... . . ..
Untersuchungshaft, deren Eintritt. Gesetz darübrerr .. . . . . .
—
232.
21.
96—98.
155—158.
13—156.
228.
152.
137.
36.
6—11.
96 98.