Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

Seite des 
  
1 h a 1 t. Regierungs- 
V. 
Verbietungsrechte der Innungen, deren Wegfall und die dafür zu 
leistende Entschädlgnng. 183—188. 
Versicherungsanstalten, ausländische. Verzeichnisse der dermalen im 147. 215. 
Großherzogthume Bestehenden, sowie der Orte ihrer Sitze und ihrer Agenten! 2717. 
Viehsalz, dessen Preis auf einigen Salimien . . . .. 229—231. 
Siehe auch Salz-Regie. 
Volksschulwesen. Gesetz darüben . . .. 99—102. 
Vormundschaften dürfen Kassenbeamte ohne Genehmigung des Finanz- 
Departements des Staats-Ministeriums nicht übernehhmen 181. 
Vorschuß= und SparTVerein zu Stadtsulza erhält die Rechte der 
juristischen Persönlichkeit. . ... . . .. . . . .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . .. 40. 
Vorschuß= und Spar= Verein zu Weimar. Abänderungen dessen Statuts 35—137. 
W. 
Wgrenbezeichnungen, deren Schutz. Siehe Württembergsches 
esetz. 
Wartegelder. Siehe Abzuͤge. 
Wechselordnung, allgemeine deutsche, vom 26. November 1848: 
1) Nachtragsgesetz vom 15. April 1862 zu derselben ... .. .. . . . . . . . .. 60. 
2) Nachtrag vom 15. April 1862 zu dem Gesetze über deren Ausfüh- 
rung vom 13. Juli 119 . .. . . .. . . . . . . .. 62. 
Weimar. Siehe Postentfernungen, Post-Kurs, Spar- und 
Vorschuß-Verein. 
Weizen. Siehe Nolden. 
Werra-Eisenbahn. Abänderung des 8. 52 des Bahn-Polizei-Regle- 
mentfürdieselbe....·............................................. 35. 
Werths-Declaration für das Gepäck der mit der Post Reisenden. 
Gesetzesnachtrnrtgag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 26. 
Wiedereinsetzung der Parteien in den vorigen Stand gegen die ihnen 
durch die Vernachlässigung ihrer Advokaten zugezogenen Nachtheile 34. 
Wissenschaft. Siehe Kunst= und Wissenschaft. 
 
	        
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