Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

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VI. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Ausfüh- 
rung des in der Ministerial-Bekanntmachung vom 14. April 1855 (Seite 53 
des Regierungs-Blattes) gedachten Vorbehaltes dem Großherzoglichen Steueramte zu 
Eisenach die Befugniß zur regulativmäßigen Abfertigung der auf der Eisenbahn 
ohne Grenzabfertigung mit Ansagezettel und Ladungsverzeichniß eingehenden Güter 
von uns ertheilt und diese Befugniß mit dem 1. d. M. in Wirksamkeit getreten ist. 
Weimar am 8. August 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
VII. Die Kataster von Hermstedt und Hirschroda sind dem Großher- 
zoglichen Rechnungsamte Dornburg, als Bezirks-Katasterführung, überwiesen wor- 
den, was hiermit bekannt gemacht wird. 
Weimar am 8. August 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
  
Druck der Hof. Buchdruckerei in Weimar.
	        
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