Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

Uegierungs- Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen--Weimar-Eisenach. 
Nummer 24. Weimar. 6. September 1862. 
  
Ministerial-Bekanntmachung, 
Der zwischen der Großherzoglich Sächsischen und der Königlich Sachsischen 
Staatsregierung in Betreff der Königlichen Thierarzeneischule zu Dresden abge- 
schlossene Vertrag wird in nachstehender Ministerial-Erklärung, welche gegen eine 
gleichlautende der Königlich Sächsischen Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten 
und des Innern zu Dresden ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kunde 
gebracht und zugleich bemerkt, daß etwa gewünschte nähere Auskunft in den Kanz- 
leien der Großherzoglichen Bezirks-Direktoren erlangt werden kann. 
Weimar am 28. August 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
Ministerial-Erklärung, 
betreffend die zwischen der Königlich Sächsischen Regierung und der 
Großherzoglich Sachsen-Weimarischen Regierung getroffene Ver- 
abredung über die Anerkennung der Thierarzeneischule zu Dresden 
als beiden Staaten gemeinschaftliche Lehr= und Bildungs-Anstalt 
für das thierärztliche Personal. 
Nachdem von der Königlich Sächsischen Regierung der Regierung des Groß- 
herzogthumes Sachsen-Weimar das Anerbieten gemacht und von dieser angenommen 
29
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.