Uegierungs- Blatt
Großherzogthum
Sachsen--Weimar-Eisenach.
Nummer 24. Weimar. 6. September 1862.
Ministerial-Bekanntmachung,
Der zwischen der Großherzoglich Sächsischen und der Königlich Sachsischen
Staatsregierung in Betreff der Königlichen Thierarzeneischule zu Dresden abge-
schlossene Vertrag wird in nachstehender Ministerial-Erklärung, welche gegen eine
gleichlautende der Königlich Sächsischen Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten
und des Innern zu Dresden ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kunde
gebracht und zugleich bemerkt, daß etwa gewünschte nähere Auskunft in den Kanz-
leien der Großherzoglichen Bezirks-Direktoren erlangt werden kann.
Weimar am 28. August 1862.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
Ministerial-Erklärung,
betreffend die zwischen der Königlich Sächsischen Regierung und der
Großherzoglich Sachsen-Weimarischen Regierung getroffene Ver-
abredung über die Anerkennung der Thierarzeneischule zu Dresden
als beiden Staaten gemeinschaftliche Lehr= und Bildungs-Anstalt
für das thierärztliche Personal.
Nachdem von der Königlich Sächsischen Regierung der Regierung des Groß-
herzogthumes Sachsen-Weimar das Anerbieten gemacht und von dieser angenommen
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