Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

üegierungs- Blatt 
Großherzogthum 
Sacsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 26. Weimar. 14. September 1862. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhapn, Neustadt und Tautenburg 
rc. ꝛc. 
Nachdem der kürzlich verabschiedete Landtag Uns in den Stand gesetzt hat, 
aufs Neue die Lage der Witwen und Waisen der evangelischen Geistlichen Unseres 
Großherzogthumes zu verbessern, so verordnen Wir auf unterthänigsten Antrag Un- 
seres Kirchenraths und nach Anhörung des im §. 23 des Statuts eingesetzten 
Ausschusses der Geistlichkeit als 
  
weiteren Nachtrag 
zu dem Statut der allgemeinen Pensions-Anstalt für die Witwen und Waisen der 
evangelischen Geistlichkeit vom 20. Dezember 1854 Folgendes: 
J. 
Zu 8.8. 5 und 11 des Statuts. 
Zu den regelmäßigen Einkünften der Anstalt sollen auch die Dispensations- 
Gelder von Gestattung stiller Trauungen ohne jedes Aufgebot und die in 1/15 Pro- 
cent des werbenden Vermögens bestehenden jährlichen Zahlungen der evangelischen 
Kirchen gehören, welche jetzt zu dem Schullehrerwitwen-Fiskus nach Nr. 3 und 7 
des §. 6 des Statuts vom 1. Oktober 1841 fließen. 
31
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.